Fusswegnetzplanung wirksam umsetzen: Erfolgsfaktoren aus der Praxis
zugeordnete Tags/Schlagwörter
Erstellt am 03.03.2026
Die "Flaniermeile" in Sursee vom Bahnhof zur Altstadt lädt zum Verweilen ein (Foto: Büro für Mobilität AG)
Verbindliche Rechtsgrundlagen, klare Ziele und Qualitätsstandards, ausreichend dotierte Fachstellen sowie das Einbringen lokaler Bedürfnisse sind die zentralen Erfolgsfaktoren für die wirksame Umsetzung des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (FWG). Eine Publikation von Fussverkehr Schweiz und dem ASTRA zeigt Good-Practice-Beispiele aus Kantonen, in denen der Vollzug besonders fortgeschritten ist.
Seit 1987 schafft das FWG die rechtliche Basis für Planung und Erhalt von Fuss- und Wanderwegen. Im Fussverkehr bleibt der Vollzug jedoch vielerorts uneinheitlich. Fortschritte zeigen sich insbesondere dort, wo verbindliche Gesetze und Verordnungen mit klaren Zielen und Standards bestehen. So sind die Fusswegnetzpläne im Kanton Appenzell Ausserrhoden behördenverbindlich und regelmässig zu revidieren. Der Kanton Freiburg hat die Vorgaben ins kantonale Mobilitätsgesetz integriert, während der Kanton Genf den Fussverkehr gar in mehreren Gesetzen und strategischen Schwerpunkten verankert.
Solche Regelungen schaffen Klarheit über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinde. Klare Ziele und Standards erhöhen zudem die planerische Qualität. Das «Handbuch Fusswegnetzplanung» und das ergänzende «Datenmodell Fusswegnetzplanung» (ASTRA, 2015) dienen dazu als Grundlage. Darauf aufbauend verknüpft der Kanton Neuenburg beispielsweise die Netzplanung mit Innenentwicklung, Freiraumgestaltung und der sozialen Funktion öffentlicher Räume und fordert bei Verkehrsmassnahmen eine systematische Interessenabwägung mit dem Fussverkehr. Entscheidend sind auch Fachstellen mit genügend personellen Ressourcen und Budgetkompetenzen. Der Kanton Uri hat selbstständig einen Fusswegnetzplan erarbeitet und den Gemeinden zur Weiterbearbeitung übergeben. Der Austausch mit anderen Fachstellen, den Gemeinden und Fussverkehr Schweiz ermöglicht es zudem, bestehende Lösungen zu adaptieren.
Auf Gemeindeebene sind das Einbringen lokaler Bedürfnisse, rechtliche Sicherungen und strategische Schwerpunktsetzungen zentral. Sursee und Oberkirch (LU) definierten in einer interkommunalen Richtplankarte u.a. eine «Flaniermeile» als Weg mit besonderer Attraktivität sowie «Nachtwege» als gut beleuchtete Plätze und Fusswege für mehr Sicherheit. Fusswegnetze sind mehr als reine Verbindungswege. Sie strukturieren öffentliche Räume als Netz von Wegen und Aufenthaltsorten. Die Stadt Zürich führte etwa die Kategorie «Fussverbindung mit erhöhter Aufenthaltsqualität» ein, wobei genügend Beschattung, Entsiegelung und Begrünung berücksichtigt wird. Damit entstehen Schnittstellen zwischen Stadt-, Freiraum- und Mobilitätsplanung, die einen zukunftsfähigen Rahmen für den Fussverkehr ermöglichen.
Weitere Informationen
- Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG)
- Bundesamt für Strassen ASTRA: Publikationen Langsamverkehr - Vollzugshilfen Fussverkehr
- Mobilservice Praxis Beispiel zum Fusswegnetzplan Fleurier (Val-de-Travers NE) (November 2025)
- Mobilservice News Dossier zu "Stadt Zürich publiziert Leitfaden mit Standards zum Fussverkehr" (Februar 2021)
- Mobilservice Praxis Beispiel zum Handbuch Fusswegnetzplanung (Juni 2015)
Dokumente auf Deutsch
- Vollzug des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege im Bereich Fussverkehr: Good Practice (ASTRA & Fussverkehr Schweiz, 2025) [PDF, 6.5 MB]
- Handbuch Fusswegnetzplanung, Vollzugshilfe Langsamverkehr Nr. 14 (ASTRA & Fussverkehr Schweiz, 2015) [PDF, 4.48 MB]
- «Vollzug des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege im Bereich Fussverkehr» (ASTRA & Fussverkehr Schweiz, 2025) [PDF, 1.79 MB]
Dokumente auf Französisch
- Mise en oeuvre de la LCPR : Bonnes pratiques de planification du réseau piéton (OFROU & Mobilité piétonne Suisse, 2025) [PDF, 6.77 MB]
- Réseaux de cheminements piétons – Manuel de planification (OFROU & Mobilité piétonne Suisse, 2015) [PDF, 5.04 MB]
- Mise en œuvre de la loi fédérale sur les chemins pour piétons et les chemins de randonnée pédestre (LCPR) dans le domaine de la mobilité piétonne (résume en francais) (OFROU & Mobilité piétonne Suisse, 2025) [PDF, 1.79 MB]
