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MIPA - Mobilitätsmanagement in Planungsprozessen von neuen Arealen (mit Kurzbeispiel)

Erstellt am 02.12.2014
Aktualisiert am 02.07.2025

Orthobild von Lenzburg (©swisstopo) Orthobild von Lenzburg (©swisstopo)

Sowohl die Verkehrssysteme des motorisierten Individualverkehrs als auch diejenigen des öffentlichen Verkehrs sind häufig überlastet. Ausbau- und Finanzierungsmöglichkeiten stossen zunehmend an ihre Grenzen und beanspruchen viel Zeit für die Realisierung. Verkehrssysteme bzw. Mobilität zu „managen“ wird daher immer wichtiger. Auch Grundeigentümer und Bauherrschaften sind gefordert, mit Massnahmen des Mobilitätsmanagements einen Beitrag zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verkehrssysteme zu leisten – nicht zuletzt auch, um die Erreichbarkeit des eigenen Standorts zu gewährleisten.

Das neue Handbuch „MIPA – Mobilitätsmanagement in Planungsprozessen von Arealen“ liefert hierzu wesentliche Grundlagen. Dieses wurde von synergo in Zusammenarbeit mit Planar AG mit Unterstützung des Bundesamtes für Energie, des Kantons Aargau, der AGGLO St. Gallen-Bodensee und der Städte Zug und Zürich aktualisiert.

MIPA befasst sich mit dem Mobilitätsmanagement im Personenverkehr von Arealen. Das Handbuch zeigt auf, wie das Mobilitätsmanagement von der Planung bis zur Inbetriebnahme eines Areals vorbereitet und umgesetzt werden muss, durch welche Akteure dabei welche Aufgaben zu erfüllen sind und welcher Nutzen entsteht.

Profil & Eckdaten

zugeordnete Tags/Schlagwörter

  • Pendler
  • Gemeinden
  • Fuss
  • Velo
  • Einkauf
  • Freizeit
  • ÖV
  • Geschäft
  • Auto

Jährliche Betriebskosten

  • gering (bis Fr. 5'000.-)
  • mittel (bis Fr. 20'000.-)
  • hoch (ab Fr. 20'000.-)
0 5'000 20'000
  • gering (bis Fr. 5'000.-)
  • mittel (bis Fr. 20'000.-)
  • hoch (ab Fr. 20'000.-)

Investitionskosten

  • gering (bis Fr. 10'000.-)
  • mittel (bis Fr. 50'000.-)
  • hoch (ab Fr. 50'000.-)
0 10'000 50'000
  • gering (bis Fr. 10'000.-)
  • mittel (bis Fr. 50'000.-)
  • hoch (ab Fr. 50'000.-)

Raumtyp

  • Zentrum / Stadt
  • Agglomeration

Gemeindegrösse

  • < 5'000 Einwohner
  • 5'000 - 10'000 Einwohner
  • 10'000 - 20'000 Einwohner
  • > 20'000 Einwohner

Visualisierung Siegerprojekt Artoz-Areal in Lenzburg  (Quelle: Galli Rudolf Architekten AG ETH BSA, Filippo Bolognese Images) Visualisierung Siegerprojekt Artoz-Areal in Lenzburg (Quelle: Galli Rudolf Architekten AG ETH BSA, Filippo Bolognese Images)

Beispiel Stadt Lenzburg

Revision der Bau- und Nutzungsordnung mit Reglement zum Mobilitätskonzept

In der Stadt Lenzburg im Kanton Aargau sind seit geraumer Zeit wichtige städtebauliche Transformationsprozesse im Gange: Es findet eine zunehmende Verdichtung im Stadtzentrum und in Bahnhofsnähe statt. Alte Industrieareale wie z. B. das Hero-Areal unmittelbar beim Bahnhof liegend, wurden in Wohn- und Dienstleistungsgebiete umgewandelt. Aufgrund der Nähe zu Zürich wächst zudem der Bedarf an Wohnungen, neue Wohnquartiere sind entstanden bzw. am Entstehen. Mit diesen neuen Arealen wächst auch das Verkehrsaufkommen, das aus Sicht der Behörden möglichst nachhaltig abgewickelt werden soll. 

Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), die durch den Einwohnerrat Ende Oktober 2023 beschlossen und seit der durch den Regierungsrat des Kantons Aargau erfolgten Genehmigung im Januar 2025 rechtskräftig ist, unterstützt die angestrebte nachhaltige Verkehrsabwicklung. Konkret hat der Einwohnerrat, gestützt auf § 43a der Bauverordnung des Kantons Aargau und § 66 Abs. 3 der BNO ein Reglement zum Mobilitätskonzept beschlossen. Wesentliche auf Neubauten ausgerichtete Paragrafen sind (Auszüge):

  • § 4, 1: Ein Mobilitätskonzept kann gemäss § 63 der BNO vorgesehen werden bei a) Bauvorhaben mit der ausdrücklichen Zielsetzung motorfahrzeugarmer oder -freier Nutzung und bei b) Parkierungsanlagen mit mehr als 50 Parkfeldern Motorfahrzeuge oder Vorhaben mit mehr als 50 Arbeitsplätzen, falls dies nicht entsprechend verfügt wird. 
  • § 4, 2: Die im Rahmen des Mobilitätskonzepts reduzierten Parkfelder sind nicht ersatzabgabepflichtig im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. 
  • § 5, 1: Ein Mobilitätskonzept muss über folgenden Mindestinhalt verfügen:
    1. Perimeter und Vorhaben (namentlich Projektfaktoren, allfällige Sondernutzungspläne, Umweltverträglichkeitsprüfung,
    2. Situationsanalyse (namentlich Standortfaktoren, ÖV-Erschliessung, Sharing Angebote, Nahversorgungsangebote),
    3. Berechnung Parkfeldanzahl und deren Kennzahlen gemäss BNO sowie Verkehrserzeugung,
    4. Zielsetzungen: namentlich angestrebte Parkfeldreduktion nach Nutzergruppen, angestrebter Modal Split, Angebote für Besuchende, 
    5. Massnahmen zur Zielerreichung,
    6. Monitoring Parkfeldnutzungen mit Umsetzungsstand der Massnahmen,
    7. Konzept Wirkungskontrolle: Nachweis der Umsetzung der einzelnen Massnahmen des Konzepts, Definition der massgebenden Kriterien zur Beurteilung der Einhaltung des Mobilitätskonzepts, Definition der Grenze, ab welcher die Lenkungsziele des Mobilitätskonzepts nicht mehr als eingehalten gelten, 
    8. Finanzierung und Projektorganisation. 
  • § 7, 1: Zeigt die Wirkungskontrolle über mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre hinweg, dass die Ziele nicht erreicht werden, so muss die Grundeigentümerschaft innerhalb eines Jahrs belegen, mit welcher Rückfallebene sie ihrer Verpflichtung nachkommt.
  • § 7, 3: Als Rückfallebenen kommen namentlich in Frage:
    1. Erstellung der notwendigen Parkfelder auf dem eigenen Grundstück,
    2. Nachweis einer Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage im Umkreis gemäss Parkierungsreglement I, 
    3. Nachweis der Zumietung im Umkreis gemäss Parkierungsreglement I.
  • § 7, 4: Kann für keine dieser Rückfallebenen fristgerecht der Beleg gegeben werden, so ist für die Anzahl fehlender Parkfelder eine Ersatzabgabe innerhalb Jahresfrist gemäss Parkierungsreglement I zu leisten. 

Arealentwicklungen in den Teilgebieten «Müli-Märt», «Artoz» und «Zeughaus»
Die sich aktuell in Planung befindenden Teilgebiete «Müli-Märt», «Artoz» und «Zeughaus» wurden von der Revision der BNO explizit ausgenommen, um eine vertiefte Prüfung zu ermöglichen. 

Für das Areal «Artoz» wurde seitens der Berninvest AG als Vertreterin der Grundeigentümer und Investorengruppe mit Unterstützung der Stadt Lenzburg ein zweistufiger Studienauftrag durchgeführt. Das daraus resultierende Siegerprojekt bildet die Basis für den aktuell in Bearbeitung stehenden detaillierten Gestaltungsplan. Zudem ist die Teilrevision der BNO sowohl für das Artoz- als auch das Zeughausareal im Gange, um die geplanten Massnahmen rechtlich abzusichern und die Umsetzung zu gewährleisten. 

Werkzeugkasten

Vorgehen

Das im März 2025 neu herausgegebene Handbuch "Mobilitätsmanagement in Planungsprozessen von Arealen" gibt wertvolle Hinweise zum frühzeitigen Einbezug des Mobilitätsmanagements in der Planung in Arealen.

Einflussfaktoren der Mobilität in einem Areal
Die durch ein Areal ausgelöste Mobilität zeigt sich im Verkehrsaufkommen und in der Verkehrsmittelwahl. Für eine effiziente Mobilitätsgestaltung eines Areals ist einerseits das Verkehrsaufkommen zu minimieren und andererseits die Verkehrsmittelwahl in Richtung einer hohen Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und des Velo- und Fussverkehrs zu fördern. Die Ansatzpunkte zur Reduktion des Verkehrsaufkommens und zur Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl liegen in den Einflussfaktoren «Areal», «Infrastruktur» und «Mobilitätsmanagement».   

Einflussfaktoren der Mobilität in einem Areal (Graifk: synergo / Planar) Einflussfaktoren der Mobilität in einem Areal (Graifk: synergo / Planar)

Das MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» zeigt sowohl den Privaten (Grundeigentümer- und Bauherrschaften) als auch den Behörden (Standortgemeinde und Standortkanton) auf, wie das Mobilitätsmanagement frühzeitig und stufengengerecht behandelt werden kann.  

Mit der Verankerung des Mobilitätsmanagements in den Prozess der Entwicklung von Arealen können die Behörden einen wichtigen Beitrag zur Erreichung verkehrsplanerischer, energetischer und anderer Ziele leisten.  

Damit die Umsetzung eines Mobilitätsmanagements im Rahmen einer meist durch Private (Grundeigentümer-/Bauherrschaften) initiierten Entwicklung rechtzeitig geplant und gesichert werden kann, bedarf es einer frühzeitigen und stufengerechten Verankerung in den relevanten Planungsinstrumenten. Die planungsrechtliche Verankerung erfolgt dabei einerseits über die von Gemeinden und Kantonen vorgegebenen behördlichen Rahmenbedingungen (z. B. kommunale und kantonale Richtplanung) und andererseits über die eigentümerverbindlichen Planungsinstrumente der Rahmennutzungsplanung (generell wirkend) bzw. der Sondernutzungsplanung (gebiets- oder arealspezifisch wirkend). Weitere Einflussmöglichkeiten stehen der Gemeinde (und/oder dem Kanton) über Beratungsmassnahmen, die der Sensibilisierung dienen oder über Fördermassnahmen zur Verfügung. Damit wird letztlich dem Umstand Rechnung getragen, dass erfolgreiche Arealentwicklungsprozesse nur auf Basis einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Behörden und Privaten realisiert werden können. 

Eine wichtige Motivation der Privaten zur Verankerung des Mobilitätsmanagements kann auch über Anreize und Instrumente von Dritten erfolgen – z. B. über am Markt als Qualitätsmerkmale anerkannte Beurteilungsverfahren oder Labels wie der SIA Effizienzpfad Energie bzw. seine Nachfolgeprodukte und das Label «Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS)» sowie die Standards von Minergie.  

Mobilitätskonzepte für Areale

Einflussmöglichkeiten und Instrumente der Verankerung im Überblick (Grafik: synergo / Planar) Einflussmöglichkeiten und Instrumente der Verankerung im Überblick (Grafik: synergo / Planar)

Das MIPA-Handbuch „Mobilitätskonzepte für Areale“ zeigt den Grundeigentümer- und Bauherrschaften die wichtigsten Schritte und deren zeitlichen und organisatorischen Ablauf zur Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts auf.

Aufbau eines Mobilitätskonzepts

Ablauf Erarbeitung Mobilitätskonzept (Grafik: synergo / Planar) Ablauf Erarbeitung Mobilitätskonzept (Grafik: synergo / Planar)

Standard-Set von arealbezogenen Massnahmen
Kernelement des Mobilitätskonzepts bilden die Massnahmen des arealbezogenen Mobilitätsmanagements, welche auf die Nutzergruppen (Bewohnende, Beschäftigte, Kunden und Besuchende) und durch ausgelösten Verkehrsvorgänge zugeschnitten sind. Die nachstehenden Massnahmen bilden ein Standard-Set, welches in Arealen jeglicher Art geprüft und situationsgerecht eingesetzt werden kann:

  • M1: Veloparkierung
  • M2: Anzahl Parkfelder für Personenwagen
  • M3: Parkraumbewirtschaftung
  • M4: Lademöglichkeiten für Elektroautos
  • M5: Motorradparkierung
  • M6: Sharing-Angebote
  • M7: Mobilitätsgutschein
  • M8: Mobilitätsinformation
  • M9: Sensibilisierung
  • M10: Regelungen
  • M11: Versorgungsreinrichtungen / Hohe Aussenraumqualität 

Wirkungskontrolle
Die Wirkungskontrolle soll Aussagen zu den Zielvorgaben ermöglichen. Den Input für die Wirkungskontrolle bilden zu definierende Indikatoren mit den dazu notwendigen und messbaren Daten. Bei Arealen steht die Wirkungskontrolle in den Bereichen Verkehr und CO2-Emissionen im Vordergrund. Es wird jedoch empfohlen, auch eine Wirkungskontrolle in den Bereichen Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit vorzunehmen. 

Arealbezogene Mobilitätsmanagement-Stelle
Beim Bau bzw. beim Betrieb eines Areals sind zahlreiche Akteure (Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft, Generalplaner sowie Fachplanungsbüros im Bereich Architektur, Landschaftsplanung, Verkehrsplanung, etc.) beteiligt. Das Mobilitätsmanagement ist meist bei keiner dieser Instanzen das Kerngeschäft. Umso wichtiger ist es, eine zuständige Stelle zu definieren, die für den Aufbau und den Betrieb des Mobilitätsmanagements sowie für die Vernetzung zwischen den Akteuren und den Behörden verantwortlich ist. Die Ansiedlung dieser Mobilitätsmanagement-Stelle liegt bei der Bauherrschaft bzw. Grundeigentümerschaft. Bei komplexen Arealentwicklungen ist es ratsam gesamthaft oder für ausgewählte Teilbereich ein auf Mobilitätsmanagement spezialisiertes Fachbüro beizuziehen. 

Beispiele von Arealen mit Mobilitätsmanagement

Im MIPA-Handbuch «Beispiele von Arealen mit Mobilitätsmanagement» sind aktuelle Beispiele aus der Praxis dargestellt, die Mobilitätsmanagement planen oder bereits umgesetzt haben. Jedes Beispiel ist in Form eines strukturierten Massnahmenblattes aufbereitet: Eckdaten zum Areal (Lage, Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft, Status und Nutzungen), Erschliessungsqualität mit den verschiedenen Verkehrsträgern, Motivation / Vorgaben für die Einführung eines Mobilitätsmanagements, wichtigste Massnahmen, Organisation des Mobilitätsmanagements, massgebende rechtliche Vorgaben sowie wichtigste erzielte oder angestrebte Effekte.

Die Beispiele sind:

  • Wohnüberbauung Aeschbachquartier, in Betrieb, Aarau (AG)
  • Wohnüberbauung LeNa Haus, in Betrieb, Basel (BS)
  • Neuer Produktionsstandort von Rolex, in Planung, Bulle (FR)
  • Kantonales Verwaltungsgebäude Seetalplatz (KVSE), in Realisierung, Emmen (LU)
  • Terre Bonne Park, in Betrieb, Eysins (VD)
  • Wohn- und Gewerbesiedlung Ziegeleipark, in Betrieb, Horw/Kriens (LU)
  • Erweiterung Hauptsitz IBSA (Institut Biochimique SA), in Planung, Lugano/Collina d’Oro (TI)
  • Wohnsiedlung Giesserei, in Betrieb, Winterthur (ZH)
  • Siedlung KOCH im Koch-Quartier, in Realisierung, Zürich (ZH)
  • Wohnhaus Projekt PI, in Planung, Zug (ZG)

Weitere Informationen

Weiterführende Links

Kontakte

Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Verkehr
Karin Wasem
Entfelderstrasse 22
CH-5001 Aarau
Tel. 062 835 33 30

synergo Mobilität – Politik – Raum GmbH
Roberto De Tommasi (Projektleiter MIPA)
Grubenstr.12
CH-8045 Zürich
Tel. 043 960 77 33

www.synergo.ch

Stadt Lenzburg
Abteilung Tiefbau und Verkehr
Christian Brenner (Leiter)
Kronenplatz 24
CH-5600 Lenzburg
Tel. 062 886 45 15

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Verantwortlich für die Ausarbeitung dieses Praxis-Beispiels

Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Verkehr
Karin Wasem
Entfelderstrasse 22
CH-5001 Aarau
Tel. 062 835 33 30

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