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Bau und Unterhalt gemeinsam genutzter Wander- und Mountainbike-Wege in Andermatt

Erstellt am 12.12.2025

Gelebte Koexistenz Wanderer und Mountainbiker:innen (Foto: SchweizMobil) Gelebte Koexistenz Wanderer und Mountainbiker:innen (Foto: SchweizMobil)

Die Schweizer Wanderwege haben im Auftrag des Bundesamts für Strassen (ASTRA) das Handbuch "Bau und Unterhalt von Wanderwegen" im Frühling 2025 neu aufgelegt. Dabei wurden neue Konzepte, Lösungsansätze und aktuelle Praktiken für den Bau und Unterhalt von Wegen integriert, ebenso wie Aspekte der zunehmenden Mehrfachnutzung, insbesondere durch Mountainbiker:innen.
Das vorliegende Handbuch unterstützt Fachpersonen bei ihren Aufgaben im Umgang mit Wanderwegen und gemeinsam genutzten Wegen. Am folgenden Beispiel aus der Gemeinde Andermatt im Kanton Uri lässt sich gut aufzeigen, wie wichtig die Planung, die Ausführung und der Einbezug neuester Erkenntnisse beim Wegebau und Unterhalt sind.

Profil & Eckdaten

zugeordnete Tags/Schlagwörter

  • Gemeinden
  • Fuss
  • Velo
  • Freizeit

Jährliche Betriebskosten

  • gering (bis Fr. 5'000.-)
0 5'000 20'000
  • gering (bis Fr. 5'000.-)

Investitionskosten

  • hoch (ab Fr. 50'000.-)
0 10'000 50'000
  • hoch (ab Fr. 50'000.-)

Gemeindegrösse

  • < 5'000 Einwohner
  • 5'000 - 10'000 Einwohner
  • 10'000 - 20'000 Einwohner
  • > 20'000 Einwohner

Raumtyp

  • Ländlich / Dorf

Beispiel

Andermatt, Kanton Uri

Der Wanderweg zwischen Oberalpsee und Schöni auf dem Gemeindegebiet von Andermatt ist ein kantonaler Hauptwanderweg und eine wichtige Verbindung zwischen dem Oberalppass und Andermatt. Die ursprüngliche, etwa 2 Kilometer lange Linienführung verlief durch stark durchnässtes und sumpfiges Gelände am Hangfuss. In den Sommermonaten war dieser Abschnitt kaum begehbar, was zu Reklamationen führte. Zudem plante die Region San Gottardo eine Mountainbike-Route rund um das Gotthard-Massiv, für die der bestehende Wanderweg die direkte und logische Verbindung darstellte.

Die Wanderweg- und Bikefachstelle des Kantons Uri prüfte deshalb 2016 verschiedene Varianten. Basierend auf einem technischen Bericht fiel die Entscheidung, etwa 1800 Meter des Weges zu verlegen und 300 Meter zu sanieren. Die Umsetzung der Baumassnahmen erfolgte 2017 durch einen Bauunternehmer und Zivilschützer unter Begleitung von Trailbauspezialisten. Im Jahr 2019 wurde zudem ein Holzsteg bei Schöni durch Zivildienstleistende errichtet. Heute wird der Weg rege von Wanderer:innen und Mountainbiker:innen genutzt.

Situationsplan aus dem technischen Bericht von 2016 (Plan: Wanderweg- und Bikefachstelle Kanton Uri) (zur besseren Ansicht s. Bildergalerie ganz unten) Situationsplan aus dem technischen Bericht von 2016 (Plan: Wanderweg- und Bikefachstelle Kanton Uri) (zur besseren Ansicht s. Bildergalerie ganz unten)

Beschreibung

Hintergrund

Der ursprüngliche Wanderweg zwischen Oberalpsee und Schöni führte durch nasses, sumpfiges Gelände eines national bedeutenden Flachmoors. Die zusätzliche Nutzung durch Rindvieh, das Trittschäden verursachte, machte den Abschnitt besonders im Sommer kaum begehbar. Die Zahl der Reklamationen stieg.

Zudem war der Weg für Mountainbiker:innen nicht befahrbar und es fehlte eine fahrbare Alternative. Für die geplante regionale Mountainbikeland-Route rund um das Gotthard-Massiv musste daher eine Lösung gefunden werden.

Als Hauptwanderweg fällt die Zuständigkeit für Anlage, Unterhalt und Kennzeichnung gemäss dem kantonalen Fuss- und Wanderweggesetz an den Kanton Uri. Die kantonale Wanderweg- und Bikefachstelle koordiniert ausserdem die offiziellen Routennetze und stellt die Signalisation sicher.

Angebot

Neubau des Wegs im Wellen-Mulden-Design zur optimalen Entwässerung (Foto: Wanderweg- und Bikefachstelle Kanton Uri) Neubau des Wegs im Wellen-Mulden-Design zur optimalen Entwässerung (Foto: Wanderweg- und Bikefachstelle Kanton Uri)

Nach einem Variantenstudium wurde entschieden, rund 1.8 Kilometer des Weges am Hang neu anzulegen und den bestehenden Wanderweg auf diesem Abschnitt aufzuheben. Weitere 300 Meter des bestehenden Weges wurden saniert sowie im Gebiet Schöni ein Holzsteg gebaut, um das trittsensible Moor zu schonen und vernässte Stellen zu umgehen.

Beim Bau war insbesondere die konsequente Wegentwässerung zentral. Durch das Einhalten einer Längsneigung von maximal 10 bis 12 %, dem Ableiten des Wassers mittels Quergefälle und regelmässigen Neigungswechseln (Welle-Mulden-Design) wird Erosion verhindert. An besonders vernässten Stellen wurden zudem bergseitige Längsentwässerungen und Steinrollierungen eingebaut.

Um die Koexistenz zu optimieren, sind Lenkungsmassnahmen wie Ankerelemente aus Steinen, Verengungen und kurvenreiche Wegabschnitte umgesetzt worden, mit dem Ziel, das Tempo der Mountainbikenden zu reduzieren und den Weg abwechslungsreicher und attraktiver zu gestalten. Das Weidemanagement (Auszäunung) wurde ebenfalls optimiert, um Trittschäden zu minimieren. 

Lenkungsmassnahmen mit Ankerelemente aus Steinen, Verengungen und Kurven, mit dem Ziel, das Tempo der Mountainbiker:innen zu reduzieren und den Weg abwechslungsreicher und attraktiver zu gestalten (Foto: Wanderweg- und Bikefachstelle Kanton Uri) Lenkungsmassnahmen mit Ankerelemente aus Steinen, Verengungen und Kurven, mit dem Ziel, das Tempo der Mountainbiker:innen zu reduzieren und den Weg abwechslungsreicher und attraktiver zu gestalten (Foto: Wanderweg- und Bikefachstelle Kanton Uri)

Der Abschnitt ist heute als Wanderweg und offizielle Mountainbike-Route (regionale Mountainbikeland-Routen 84 und 85) in beide Richtungen signalisiert. „Respekt-Tafeln“ weisen auf die Koexistenz hin. Der Unterhalt durch den Kanton erfolgt zweimal jährlich mit Fokus auf die Wegentwässerung.

Erfahrungen

Mit der Verlegung des Weges und den Sanierungsmassnahmen konnte die Attraktivität und die Dauerhaftigkeit massgebend verbessert werden. Der Weg ist nun für Wanderer:innen und Mountainbiker:innen gut begeh- und befahrbar. Die Begleitung der Bau- und der Zivilschutzequipe durch einen Vorarbeiter von Trailworks, einem spezialisierten Unternehmen für den Wanderweg- und Biketrailbau, hat sich sehr bewährt. So konnten neueste Erkenntnisse im Trailbau, zur Entwässerung und zu Lenkungsmassnahmen einfliessen.

Wichtig war auch, dass für den Wegebau geeignete Baumaschinen zum Einsatz kamen (z. B. Raupenbagger mit verstellbarer Raupenbreite von 0.8 bis 1 Meter). Nur mit den optimalen Baumaschinen und einer Portion Handarbeit können gute Ergebnisse erzielt werden.

Geeignete Baumaschinen im Einsatz (Foto: Wanderweg- und Bikefachstelle Kanton Uri) Geeignete Baumaschinen im Einsatz (Foto: Wanderweg- und Bikefachstelle Kanton Uri)

Nachdem der neue Wegabschnitt im ersten Jahr durch das Vieh stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, konnte in den letzten Jahren zusammen mit den Alpbewirtschaftenden ein Weidemanagement (inklusive Verschieben der Zäune) umgesetzt und somit Trittschäden vermieden werden.

Die Koexistenz von Wanderer:innen und Mountainbiker:innen funktioniert grundsätzlich gut. Es sind keine Reklamationen mehr eingegangen, weder zum Zustand des Weges noch zur Koexistenz, obwohl viele Wanderer:innen und Mountainbiker:innen auf dem Weg unterwegs sind.

Die Neuanlage des Weges hat sich bezüglich des Unterhalts bewährt. Mit weniger Unterhaltsaufwand wird eine deutlich bessere Wegqualität erreicht. Die Entwässerungsmassnahmen müssen aber weiterhin noch regelmässig gewartet und gepflegt werden.

Wirkung

Umwelt und Energie

Mit attraktiver und sicherer Langsamverkehrs-Infrastruktur werden ressourcenschonende Freizeitaktivitäten wie Wandern und Mountainbiken gefördert. Durch eine sorgfältige Planung, Linienführung und Umsetzung können die Auswirkungen auf die Umwelt geringgehalten werden. Durch die Verlegung des Weges wird der Flachmoor-Perimeter nicht mehr tangiert, und auch sonst konnten vernässte Stellen, Trittschäden und Erosion vermieden werden. Ein gut ausgebauter und unterhaltener Weg ist zudem die beste Lenkungsmassnahme. Das Gehen und Befahren abseits der Wege oder das Entstehen von neuen Wegspuren kann so minimiert werden. 

Holzsteg im Flachmoorgebiet bei Schöni (Foto: SchweizMobil) Holzsteg im Flachmoorgebiet bei Schöni (Foto: SchweizMobil)

Gesellschaft

Wandern ist die beliebteste Sport- und Bewegungsaktivität in der Schweiz und das Wanderwegnetz ist die am meisten genutzte Outdoor-Sportinfrastruktur (57% der Schweizer Wandern gemäss Sport Schweiz 2020). In den letzten Jahren hat auch das Mountainbiken stark zugenommen: Laut Sport Schweiz fahren   7.9 % der Schweizer Bevölkerung Mountainbike. Beide Aktivitäten fördern die Gesundheit der Bevölkerung. 

Wirtschaft

Eine attraktive, sichere und gut unterhaltene Weginfrastruktur für Wanderer:innen und Mountainbiker:innen ist ein wichtiger Standortfaktor für den Tourismus sowie für Naherholungsgebiete. Die Sommeraktivitäten werden auch in klassischen Wintersportgebieten immer wichtiger. Durch den Bau und die Sanierung des Weges zwischen Oberalpsee und Schöni konnten die beiden regionalen Mountainbikeland-Routen rund um das Gotthard-Massiv in diesem Korridor attraktiv geführt werden. Für die Routen stehen auch buchbare Angebote zur Verfügung. 

Werkzeugkasten

Vorgehen

Eine sorgfältige Planung von gemeinsam genutzten Weginfrastrukturen ist die Basis für Bau- und Unterhaltsprojekte. Im ASTRA-Handbuch "Bau und Unterhalt von Wanderwegen" sind die wichtigsten Schritte beschrieben:

  • Netzplanung: Bauprojekte über gemeinsam genutzte Weginfrastrukturen orientieren sich an den jeweiligen Netzplanungen für Wanderwege sowie Mountainbike-Routen und -Verbindungen. Im Rahmen dieser Planungen erfolgt auch die Koordination mit anderen Raumnutzungen (z. B. Forst- und Landwirtschaft, Verkehr, Sport, Freizeit und Tourismus) sowie mit Anliegen des Arten-, Natur- und Landschaftsschutzes (Schutzgebiete, Wildruhezonen etc.). Hierbei werden auch die Koexistenz zwischen Wanderer:innen und Mountainbiker:innen sowie die Durchgangsregelungen mit der Grundeigentümerschaft geklärt. 
  • Bauplanung: Mit der Bauplanung wird die Grundlage für einen funktionierenden Weg unter Berücksichtigung der Sicherheit, der Attraktivität und der Dauerhaftigkeit geschaffen. Bei der Linienführung müssen Nutzungsart und -frequenzen, Topografie, Unterhalt sowie lokales Klima beachtet werden. Wichtig ist, dass kleinräumige Anpassungen des Weges und die Ausgestaltung der Wegoberfläche (z. B. Materialien, Entwässerung, Neigungswechsel etc.) während des Baus noch möglich sind. Auch die Interessen von Wald-, Land- und Alpwirtschaft sind zu beachten und allfällige Massnahmen sind zu definieren.
  • Baubewilligung: Für Wegbauprojekte sind in der Regel ordentliche Baubewilligungsverfahren notwendig. Die Verfahren und notwendigen Unterlagen unterscheiden sich je nach Kanton. Je nach Massnahme sind auch Unterhaltsarbeiten an Wanderwegen bewilligungspflichtig. Die genauen Auflagen sind bei den zuständigen kantonalen Wanderweg- bzw. Fuss-/Velofachstellen zu klären.
  • Umsetzung Bauprojekt: Wichtig ist eine professionelle und sorgfältige Umsetzung der geplanten Baumassnahmen. Im Handbuch werden wichtige Grundsätze und Massnahmen des Wegebaus und Unterhalts beschrieben.
  • Unterhaltskonzept: Der Zustand der Wege und Kunstbauten ist periodisch zu überprüfen. Oft geschieht dies zusammen mit der jährlichen Kontrolle der Signalisation. In einem Unterhaltskonzept soll klar geregelt werden, welche Akteure für welche Abschnitte und Themen verantwortlich sind. Dabei geht es um betriebliche Massnahmen wie Ausbesserung der Wegoberfläche, Ausmähen von Wegrändern, Reinigung von Entwässerungen und Bachquerungen, die Behebung von Erosionsschäden, Gehölzschnitt etc.

Finanzierung

Die Finanzierung von baulichen Massnahmen am Wegnetz ist kantonal geregelt. In vielen Kantonen sind die Gemeinden für den Bau und Unterhalt von Wanderwegen, aber auch von gemeinsam genutzten Wegen, zuständig. Die Kantone können Bauprojekte unterstützen oder sind für den Bau und Unterhalt der Hauptwege (gemäss Netzplanung) zuständig. In einigen Fällen leisten auch Tourismusorganisationen oder Bergbahnen einen Beitrag. Die Zuständigkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten sind bei den zuständigen kantonalen Wanderweg- bzw. Fuss-/Velofachstellen zu klären.

Marketing

Eine attraktive und sichere Weginfrastruktur trägt dazu bei, die Nutzenden zu kanalisieren. Deshalb ist es wichtig, dass die für das Marketing einer Region zuständigen Stellen, wie Tourismusorganisationen und Sportämter, die offiziellen Weginfrastrukturen und Routen kommunizieren und vermarkten. Zudem werden die offiziellen Wanderwegnetze und Mountainbike-Routen über Swisstopo und SchweizMobil sowie weitere Anbieter verbreitet.

Im Rahmen der Kommunikations- und Marketingaktivitäten kann bezüglich der im Kanton geltenden Koexistenz-Regelungen sensibilisiert werden. Diverse Kantone und Regionen (z. B. Graubünden, Wallis, Zentralschweiz) haben dazu umfassende Kampagnen mit verschiedenen Massnahmen gestartet (z. B. "FairTrail").

Ein Teil der Kommunikation ist auch die offizielle Wanderweg- und Mountainbike-Routen-Signalisation. Sie informiert die Wegnutzenden darüber, auf welchen Wegabschnitten sie vermehrt mit anderen Nutzergruppen rechnen müssen.

Konsequente Wanderweg- und Mountainbike-Signalisation inkl. “Respekt-Tafel” um auf die Koexistenz hinzuweisen (Foto: SchweizMobil) Konsequente Wanderweg- und Mountainbike-Signalisation inkl. “Respekt-Tafel” um auf die Koexistenz hinzuweisen (Foto: SchweizMobil)

Weitere Informationen

Weiterführende Links

Dokumente auf Deutsch

Dokumente auf Französisch

Dokumente auf Italienisch

Kontaktadressen

Kanton Uri
Amt für Raumentwicklung
Abteilung Wander- und Bikewege
Adi Arnold
Bahnhofstrasse 1
CH-6460 Altdorf
 

Nationale Fachorganisation Wanderwege:
Schweizer Wanderwege
Monbijoustrasse 61
CH-3007 Bern
 

Nationale Fachorganisation Mountainbike:
SchweizMobil
Monbijoustrasse 61
CH-3007 Bern
 

Fragen Sie auch die Vertreter:innen von Mobilservice Praxis Ihres Kantons um Rat. 

Verantwortlich für die Ausarbeitung dieses Praxisbeispiels: 

Bruno Hirschi Planung und Beratung
Untere Kirchenzelg 9a
CH-3115 Gerzensee