Aktualisierung der Vorschriften für Elektrofahrräder, um deren Nutzung zu fördern
Erstellt am 24.09.2025
Seit dem 1. Juli bietet das Gesetz neue Möglichkeiten für die Nutzung von Lastenfahrrädern, insbesondere für den Transport von Kindern. (Foto: Unsplash)
Wenn mehr verschiedene Arten von Fahrzeugen auf denselben Straßen verkehren, steigt das Unfallrisiko. Aus diesem Grund hat der Bundesrat Ende 2024 die Vorschriften für Elektrofahrräder revidiert, um die mit der sanften Mobilität verbundenen Regeln zu harmonisieren und die Nutzung dieser Fahrzeuge zu optimieren. Die neuen Bestimmungen traten am 1. Juli 2025 in Kraft. Hauptziel ist es, das Potenzial von Elektrofahrrädern und Cargobikes besser auszuschöpfen, insbesondere für Familien und den Gütertransport, und gleichzeitig die Verkehrssicherheit durch eine optimierte Nutzung des verfügbaren Raums zu erhöhen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen insbesondere die Klassifizierung und Regulierung von Elektrofahrrädern und -mopeds. Es wurde eine neue Kategorie für schwere Elektromopeds eingeführt, in der Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 450 kg zusammengefasst werden. Elektro-Fahrradtaxis, die zur Personenbeförderung eingesetzt werden, bleiben zunächst in der Kategorie der Leichtmotorräder, werden aber nach ihrer Registrierung im Verkehrszulassungssystem des Bundes zu schweren Elektro-Motorfahrrädern umklassifiziert. Auf der Signalseite schließt das Symbol "Fahrrad" nun alle Arten von Fahrrädern und Mopeds ein, während das Symbol "Mofa" für schwere Elektromopeds, schnelle Elektrofahrräder und benzinbetriebene Mopeds gilt. Außerdem gilt das Zeichen "Mopedverbot" nun für schnelle und schwere Mopeds, unabhängig davon, ob der Motor läuft oder nicht, um die Zweideutigkeit und die häufige Nichtbeachtung der früheren Regel zu beseitigen, nach der die Durchfahrt bei abgestelltem Motor erlaubt war. Außerdem können schnelle und schwere Elektromopeds je nach den örtlichen Gegebenheiten von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen werden. Ein neuer Rechtsrahmen ermöglicht es nun, spezielle Abstellplätze für Cargo-Fahrräder und Fahrräder mit Anhänger zu schaffen, die durch ein spezielles Symbol gekennzeichnet sind. Schließlich hängt die Genehmigung zur Beförderung von Fahrgästen nicht mehr vom Vorhandensein von Pedalen ab, sondern erfordert nun einen Sitzplatz mit einer Vorrichtung zum Abstellen der Füße. Speziell ausgestattete Lastenfahrräder dürfen bis zu vier Kinder befördern, bisher waren es zwei.
Weitere Informationen
- Informationen des Bundes zu dieser neuen Regelung
- Aktuelles Dossier Mobilservice "Attraktive Radwegverbindungen durch Radschnell- oder Vorrangrouten" (September 2022)
- Aktuelles Dossier Mobilservice "Elektrofahrradnutzung unter der Lupe" (März 2020)
- Praxisbeispiel Mobilservice "Radfahrer dürfen bei roter Ampel nach rechts abbiegen" (November 2018)
Dokumente auf Französisch
Dokumente auf Deutsch
- Die Bedeutung der Radverkehr-Signalisation auf einen Blick – gültig ab 1. Juli 2025 (ASTRA, Dezember 2024) [PDF, 326.5 KB]