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Kanton Waadt: neue Mobilitätsstrategie mit Schwerpunkt auf multimodaler Mobilität

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Erstellt am 20.08.2026

Das richtige Verkehrsmittel am richtigen Ort fördern: Das ist der Kern der neuen Mobilitätsstrategie des Kantons Waadt (Foto: pexels.com) Das richtige Verkehrsmittel am richtigen Ort fördern: Das ist der Kern der neuen Mobilitätsstrategie des Kantons Waadt (Foto: pexels.com)

Der Kanton Waadt hat im Juni 2026 einen Vorentwurf für ein Mobilitätsgesetz (LMob) in die Vernehmlassung gegeben, das das Strassengesetz (LRou) ersetzen soll. Dieses stammt aus dem Jahr 1991 und wird als zu stark auf das Auto ausgerichtet und den aktuellen Herausforderungen nicht mehr angemessen angesehen. Über diese Gesetzesreform hinaus verfolgt der Kanton ein umfassenderes Ziel: die Mobilität als ein System neu zu konzipieren, in dem Auto, öffentlicher Nahverkehr, Fahrrad und Zufußgehen nebeneinander bestehen und sich ergänzen.

In den letzten dreißig Jahren haben sich die Mobilitätsgewohnheiten durch Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, Digitalisierung, Telearbeit und klimatische Erfordernisse grundlegend verändert. Daher reicht es nicht mehr aus, Strassen lediglich zu unterhalten und zu bauen. Der künftige rechtliche Rahmen muss alle Mobilitätsinfrastrukturen einbeziehen, von Gehwegen über Radwege bis hin zu Verkehrsknotenpunkten und Instrumenten des Verkehrsmanagements.

Diese Reform geht mit einer kantonalen Strategie für multimodale Mobilität bis zum Jahr 2050 einher. Ihr Ziel: die Umweltbelastung durch den Verkehr zu verringern und gleichzeitig ein effizientes und barrierefreies System zu gewährleisten. Die Mobilität ist nämlich für etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen der Waadtländer Bevölkerung verantwortlich. Um die CO₂-Neutralität zu erreichen, will der Kanton zunächst auf den Mobilitätsbedarf und die zurückgelegten Entfernungen einwirken, insbesondere durch die Annäherung von Wohnorten, Arbeitsplätzen und Dienstleistungen.

Seine Strategie stützt sich auf vier Hauptschwerpunkte: „Vermeiden und näherbringen“, „verlagern und ausgleichen“, „verbessern und teilen“ sowie „zusammenarbeiten und ermöglichen“. Konkret geht es darum, das Zu-Fuß-Gehen, das Radfahren und den öffentlichen Nahverkehr zu fördern, Fahrgemeinschaften und gemeinsame Mobilität auszubauen, aber auch die bestehende Infrastruktur anzupassen, anstatt immer neue Einrichtungen zu errichten. Bahnhöfe, Bushaltestellen, Park-and-Ride-Anlagen und Fahrradstationen müssen zu echten intermodalen Knotenpunkten werden.

Es gibt jedoch keine Einheitslösung für das gesamte Gebiet. Die Möglichkeiten, auf das Auto zu verzichten, sind in einem Ballungsraum, einer Kleinstadt, einem Dorf oder einer Alpenregion nicht dieselben. Die Ziele der Verkehrsverlagerung werden daher an die lokalen Gegebenheiten angepasst, wobei die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Erreichbarkeit von Dienstleistungen berücksichtigt werden.

Das neue Gesetz muss diese Vision widerspiegeln. Es sieht eine bessere Koordination zwischen Kanton und Gemeinden, vereinfachte Verfahren und eine erweiterte Finanzierung der Infrastrukturen für die verschiedenen Verkehrsträger vor.
Hinter dieser Reform verbirgt sich somit ein Paradigmenwechsel: Es geht nicht mehr darum, Mobilität über ein einziges Verkehrsmittel zu betrachten, sondern jedem zu ermöglichen, die für seinen Wohnort und seine Bedürfnisse am besten geeignete Kombination zu wählen. Und das alles durch Anreize statt durch Zwang.

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