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Aktualisierung der Vorschriften für Elektrovelos, um deren Nutzung zu fördern

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Erstellt am 24.09.2025

Seit dem 1. Juli bietet das Gesetz neue Möglichkeiten für die Nutzung von Lastenvelos, insbesondere für den Transport von Kindern. (Foto: Unsplash) Seit dem 1. Juli bietet das Gesetz neue Möglichkeiten für die Nutzung von Lastenvelos, insbesondere für den Transport von Kindern. (Foto: Unsplash)

Wenn mehr verschiedene Arten von Velos auf denselben Strassen verkehren, steigt das Unfallrisiko. Aus diesem Grund hat der Bundesrat Ende 2024 die Vorschriften für Elektrovelos revidiert, um die mit der sanften Mobilität verbundenen Regeln zu harmonisieren und die Nutzung dieser Fahrzeuge zu optimieren. Die neuen Bestimmungen traten am 1. Juli 2025 in Kraft. Hauptziel ist es, das Potenzial von Elektrovelos und Cargobikes besser auszuschöpfen, insbesondere für Familien und den Gütertransport, und gleichzeitig die Verkehrssicherheit durch eine optimierte Nutzung des verfügbaren Raums zu erhöhen.

Die wichtigsten Änderungen betreffen insbesondere die Klassifizierung und Regulierung von Elektrovelos und -motorfahrrädern. Es wurde eine neue Kategorie für schwere Elektro-Motorfahrräder eingeführt, in der Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 450 kg zusammengefasst werden. Elektro-Velotaxis, die zur Personenbeförderung eingesetzt werden, bleiben zunächst in der Kategorie der Leicht-Motorfahrräder, werden aber nach ihrer Registrierung im Verkehrszulassungssystem des Bundes zu schweren Elektro-Motorfahrrädern umklassifiziert. Auf der Signalseite schliesst das Symbol "Velo" nun alle Arten von Velos und Motorfahrrädern ein, während das Symbol "Mofa" für schwere Elektro-Motorfahrräder, schnelle Elektrovelos und benzinbetriebene Motorfahrräder gilt. Ausserdem gilt das Zeichen "Mofaverbot" nun für schnelle und schwere Motorfahrräder, unabhängig davon, ob der Motor läuft oder nicht, um die Zweideutigkeit und die häufige Nichtbeachtung der früheren Regel zu beseitigen, nach der die Durchfahrt bei abgestelltem Motor erlaubt war. Ausserdem können schnelle und schwere Elektro-Motorfahrräder je nach den örtlichen Gegebenheiten von der Velowegbenutzungspflicht ausgenommen werden. Ein neuer Rechtsrahmen ermöglicht es nun, spezielle Abstellplätze für Cargobikes und Velos mit Anhänger zu schaffen, die durch ein spezielles Symbol gekennzeichnet sind. Schliesslich hängt die Genehmigung zur Beförderung von Fahrgästen nicht mehr vom Vorhandensein von Pedalen ab, sondern erfordert nun einen Sitzplatz mit einer Vorrichtung zum Abstellen der Füsse. Speziell ausgestattete Lastenvelos dürfen bis zu vier Kinder befördern, bisher waren es zwei.

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