Fusswegnetzplan Fleurier (Val-de-Travers NE)
Erstellt am 03.11.2025
  
  Das Dorf Fleurier mit Blick vom Chapeau de Napoléon (Foto: Tamara Berger) 
Der Fusswegnetzplan ist ein wichtiges Instrument, um das Zufussgehen und die fussverkehrsfreundliche Gestaltung langfristig zu verbessern. Er stellt sicher, dass das Netz langfristig zusammenhängend bleibt, schliesst Lücken und sorgt für die Durchlässigkeit neuer Quartiere sowie deren optimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Online Version: https://www.mobilservice.ch/de/3496.html
Profil & Eckdaten
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Investitionskosten
- mittel (bis Fr. 50'000.-)
 
Bemerkungen
Für eine Ortschaft der Grösse von Fleurier belaufen sich die Kosten für die Ausarbeitung eines Fusswegnetzplans auf etwa CHF 10'000. Die Gemeinde Val-de-Travers hat einen Gesamtauftrag für das Fuss- und Velowegnetzplan aller neun Ortschaften vergeben (insgesamt ca. CHF 100'000).
Gemeindegrösse
- < 5'000 Einwohner
 - 5'000 - 10'000 Einwohner
 - 10'000 - 20'000 Einwohner
 - > 20'000 Einwohner
 
Raumtyp
- Ländlich / Dorf
 
Beispiel
Fleurier (Val-de-Travers NE)
 
 Luftaufnahme vom Val de Travers (Foto: Guillaume Perret) 
Die Gemeinde Val-de-Travers (ca. 10'000 Einwohnende) besteht aus neun Dörfern (Buttes, Les Bayards, Saint-Sulpice, Fleurier, Môtiers, Boveresse, Couvet, Travers und Noiraigue). Sie hat ihren Fusswegnetzplan im Rahmen der Überarbeitung ihrer Ortsplanung (entspricht einem Nutzungsplan) erstellt. Ein kantonaler Leitfaden definitiert den Inhalt und bezieht sich dabei auf das Handbuch «Fusswegnetzplanung» (Bundesamt für Strassen ASTRA, 2015).
Dieses Praxisbeispiel bezieht sich auf das Dorf Fleurier (3'500 Einwohnende). Das Fusswegnetz von Fleurier verbindet Haltestellen des öffentlichen Verkehrs mit den (soziokulturellen) Infrastrukturen (Schulen, Verwaltung, touristische Ziele). Der Fussgängernetzplan umfasst alle bestehenden und geplanten Elemente, die für die Planung relevant sind, und unterscheidet klar zwischen verbindlichen Vorgaben und nicht verbindlichen, informativen Darstellungen. Er kann zudem eigenständige Fusswege enthalten. Die bestehenden, sowie vorgeschlagenen verkehrsberuhigten Zonen sind ebenfalls im Plan eingezeichnet.
Beschrieb
Hintergrund
Gemäss dem Fuss- und Wanderweggesetz (FWG) bilden alle Fusswege zusammen das Fusswegnetz und müssen in Plänen festgehalten werden. In der Schweiz verfügt nur die Hälfte der Gemeinden über einen Fusswegnetzplan (siehe Bericht ASTRA 2024). Der kantonale Richtplan von Neuchâtel bezieht sich auf das FWG, und die Richtpläne für Fusswege haben den Status eines Richtplans (für Behörden verbindlich). Der Fusswegnetzplan ist eines der Dokumente der Ortsplanung, das den Status eines Nutzungsplans hat. Der Kanton Neuchâtel hat den Gemeinden zur Unterstützung ein Kapitel seines Ortsplanungs-Leitfadens den Fusswegenetzen gewidmet. Im Val-de-Travers verfügten 6 der 9 Ortschaften über einen Richtplan für Fusswege. Der Richtplan für Fusswege von Fleurier erwähnte lediglich Wanderwege und wurde deshalb nicht genehmigt.
Der Fusswegnetzplan von Val-de-Travers zieht Bilanz über die bisherigen Richtpläne für Fusswege. Er entspricht nun in allen Punkten den Anforderungen des FWG. Somit ist der Richtplan für Fusswege ein einfaches und klares strategisches Instrument zur Festlegung von Umsetzungsprioritäten. Dieses Beispiel zeigt die Machbarkeit und Relevanz dieses Planungsinstruments für Gemeinden jeder Grösse, einschliesslich solcher mit nur wenigen Tausend oder Hundert Einwohnenden, wie Fleurier oder Buttes.
Angebot
Der Richtplan für Fusswege von Fleurier ist integraler Bestandteil der Ortsplanung von Val-de-Travers. Die Ausarbeitung des Richtplans begann Ende 2022, seine Verabschiedung durch den Gemeinderat (Exekutive) ist für 2026 vorgesehen. Die Gemeinde hat entschieden, dass er zeitgleich mit dem Richtplan für das Velowegnetz erstellt wird.
Der Fusswegnetzplan von Val-de-Travers unterscheidet zwei Ebenen der Analyse des Fusswegnetzes:
- Lücken, d.h. fehlende Verbindungen oder Übergänge bzw. unzureichende Infrastrukturen, die eine Gefahr darstellen oder das Zufussgehen erheblich erschweren (z.B. gelber Streifen anstelle eines Trottoirs). Diese sind zwingend durch Massnahmen zu beheben, die im Fusswegnetzplan festzuhalten sind. Sie bilden somit das geplante Netz. Die erforderlichen Massnahmen werden mithilfe einer Entscheidungstabelle festgelegt, in der die Hierarchiestufe der jeweiligen Achse im kommunalen Fusswegnetz (zuvor definiert) mit der Geschwindigkeitsregelung und dem erwarteten motorisierten Verkehrsaufkommen abgeglichen wird. Aus diesem Vergleich ergibt sich eine empfohlene Mindestausstattung, die gemäss den geltenden Normen und Empfehlungen anzustreben ist. Im Fall von Val-de-Travers sind die Lücken des Netzes in Massnahmenblättern festgehalten, deren Umsetzung für die Gemeinde verbindlich ist.
 - Problemstellen, die qualitative Mängel aufweisen (z. B. unzureichende Breite oder ungeeigneter Belag) und zu Empfehlungen oder Massnahmen führen, die nicht im Sinne des Fuss- und Wanderweggesetzes (FWG) in den Fusswegnetzplan aufgenommen wurden.
 
Erfahrungen
Bei der Ausarbeitung des Fusswegnetzplans für Val-de-Travers wurden 62 Lücken in den neun Ortschaften festgestellt. Die Lücken sind thematisch in 20 Massnahmenblättern zusammengefasst und werden bei Bedarf standortbezogen behandelt. Die Problemstellen hingegen, werden aufgelistet und Empfehlungen zu ihrer Behebung formuliert. In Fleurier wurden etwa zwanzig Lücken identifiziert, wie beispielsweise die Einrichtung neuer Fussgängerstreifen und neuer Trottoirs. Zudem wurden sechs Problemstellen erfasst.
Im Vergleich zum vorherigen Fusswegnetzplan aus dem Jahr 2010 ist der neue Fusswegnetzplan integraler Bestandteil des kommunalen Richtplans. Die Gemeinde hat bereits ein Trottoir angelegt, um eine Lücke im Netz in Fleurier zu schliessen. Die Erarbeitung des Fusswegnetzplans hat bei den technischen Diensten und den Gemeindebehörden ein Bewusstsein für die Bedeutung des Zufussgehens geschaffen. Das Zufussgehen ist nun in eine umfassende und strategische Gesamtvision der Gemeinde eingebettet, insbesondere in den Energie- und Klimarichtplan (der sich vom kommunalen Richtplan unterscheidet). Der Plan ermöglicht es, politisches Engagement in konkrete Massnahmen vor Ort umzusetzen und gleichzeitig die Abstimmung der verschiedenen Planungen und Projekten sicherzustellen.
Wirkung
Umwelt und Energie
Die Ausarbeitung eines Fusswegnetzplans verbessert die Bedingungen für den Fussverkehrs. Fussverkehr ist die umweltfreundlichste und schonendste Fortbewegungsart. Es benötigt wenig bebaute Fläche, verursacht keine Schadstoffemissionen und keinen Lärm. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs muss mit Verbesserungen des Fusswegnetzes einhergehen, da viele Nutzende die Haltestellen zu Fuss erreichen. Durchlässige Beläge sowie Massnahmen zur Bekämpfung von Wärmeinseln oder zur Förderung der Biodiversität machen Fusswege angenehmer und attraktiver.
Gesellschaft
Die Verbesserung des Fusswegnetz, oftmals in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln, trägt zur Sicherheit, Unabhängigkeit und Gesundheit der Bevölkerung bei, insbesondere der vulnerabelsten Gruppen (Kinder, ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität). Es fördert die Entwicklung im Inneren von Städten und Dörfern und erleichtert soziale Kontakte. Ein Bewusstsein und die Entwicklung einer «Fussverkehrskultur» sind notwendig, um ein sicheres, direktes, zugängliches und attraktives Fusswegnetz zu schaffen, das zur Lebensqualität im Alltag beiträgt.
Wirtschaft
Der Fussverkehr ist die ökonomisch effizienteste Mobilitätsform für kurze Wege. Er verursacht die niedrigsten externen Kosten und bringt somit den höchsten Nutzen für die Gesellschaft. Jeder zu Fuss zurückgelegte Kilometer in der Schweiz bringt der Gesellschaft 90 Rappen ein (ARE, 2021), das vor allem dank der positiven Auswirkungen auf die Gesundheit. Zudem erfordert das Fusswegnetz geringere Infrastrukturinvestitionen als der motorisierte Verkehr. Investitionen in einen Fusswegnetzplan ermöglichen es, vorrangige Massnahmen gezielt zu planen und Synergien optimal zu nutzen.
Werkzeugkasten
Vorgehen
Der Standardprozess zur Erstellung eines Fusswegnetzplans umfasst, wie bei den Ortschaften im Val-de-Travers, die folgenden Schritte:
- Erfassung der bestehenden Fussverkehrsinfrastruktur (Überquerungen und Längsverbindungen)
 - Koordination mit übergeordneten Planungen (Ortsplan, kantonaler Richtplan)
 - Erarbeitung des Fusswegnetzplans:
- Identifizierung der wichtigsten Alltagsziele und Analyse der Wunschlinien
 - Erarbeitung einer kommunalen Hierarchie des Fusswegnetzes
 - Diagnose der Problemstellen und Lücken im Netz
 
 - Identifizierung von Prioritäten und Entscheidungshilfen
 - Behandlung von Lücken in Massnahmenblättern
 - Festlegung der rechtlichen Verankerung. Im Kanton Neuchâtel hat der Kanton festgelegt, dass die Pläne für das Fusswegnetz den Charakter eine Richtplans haben sollen. Dies ist im Val-de-Travers der Fall. Massnahmen, die Grundstücke Dritter betreffen, müssen entweder: 
- in detaillierte, gegenüber Dritten verbindliche Planungen aufgenommen werden
 - Bestandteil eines Wegrechts, eines Fusswegnetzes mit Nutzungsplancharakter (bislang kein Beispiel) oder eines Baulinienplans sein,
 - oder in einer entsprechenden Vereinbarung festgehalten werden.
 
 
Es ist auch möglich, einen partizipativen Prozess in die Analysephase einzubeziehen. Im Fall von Val-de-Travers wurde die Analyse jedoch lediglich im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung im März 2023 vorgestellt und diskutiert. Dieses Treffen führte zu einem konstruktiven Austausch mit den technischen Diensten, wodurch die Feldanalyse, auf der der Fusswegnetzplan basiert, überprüft und genehmigt werden konnte.
Der Fusswegnetzplan, also die finale Karte, wird in der Regel von einem Synthesebericht begleitet. Dieser Bericht kann, wie im Fall von Val-de-Travers, allgemeine Gestaltungsgrundsätze enthalten. Die Gemeinden könnten darin zudem konkrete Ziele festlegen oder Massnahmen zur Förderung des Zufussgehens aufführen.
Finanzierung
Die Kosten für einen Fusswegnetzplan können je nach Grösse der Gemeinde und bereits vorhandenen Analysen variieren. In einigen Kantonen, wie beispielsweise Genf, können Gemeinden finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Der Kanton Neuchâtel gewährt einen Zuschuss für die gesamte Erstellung der Ortsplanungsdokumente, einschliesslich des Richtplans für Fusswege.
Der grösste Teil der Kosten entsteht durch Massnahmen, die von einfachen Markierungen bis zu umfassenden Umgestaltungen von Kreuzungen oder Brücken reichen. In Val-de-Travers werden die Kosten für die im Richtplan für Fusswege festgelegten Massnahmen in einem «Investitionsprogramm» aufgeführt. Dieses Dokument garantiert dem Kanton, dass die Gemeinde über die Mittel zur Umsetzung dieser Massnahmen verfügt. Die Gemeinde Val-de-Travers ist für die Instandhaltung ihres Strassennetzes verantwortlich und nutzt dabei jede Gelegenheit, das Gebiet mithilfe eines Rahmenkredits gezielt aufzuwerten. Bei der Sanierung von Kantonsstrassen, die durch die Ortschaften führen, werden gleichzeitig Lücken im Netz geschlossen und der öffentliche Raum aufgewertet. So etwa bei der Erneuerung der Ortsdurchfahrt von Couvet und demnächst auch bei den Durchfahrten von Fleurier und Môtiers.
Marketing
Der Fusswegnetzplan kann in dem dazugehörigen Bericht Massnahmen zur Förderung des Fussverkehrs vorsehen. Am häufigsten handelt es sich dabei um Veranstaltungen wie geführte Spaziergänge, Aktionen wie der «Pedibus» oder Aktionstage in der Art von «Slow up». Zudem kann eine Verknüpfung mit den Mobilitätskonzepten von Unternehmen oder Schulen hergestellt werden.
Der Fusswegnetzplan von Val-de-Travers widmet sich hauptsächlich der Umsetzung infrastruktureller Massnahmen. Er sieht jedoch auch eine Massnahme zur Fussverkehrssignalisierung im Bereich der Kommunikation vor. In Môtiers gibt es ausserdem ein Open-Air-Kunstfestival und einen Themenweg, der Jean-Jacques Rousseau gewidmet ist. Entlang des Weges sind Bronzekiesel angebracht, die Ausschnitte aus seinen Werken zeigen.
 
 Bronzetafel im Boden auf der Promenade Jean-Jacques Rousseau, Môtiers (Foto: Fussverkehr Schweiz). 
Die planerische Festlegung des Fusswegnetzes kann als Basis für einen öffentlich zugänglichen Plan, in gedruckter oder digitaler Form, genutzt werden. Dies hat die Stadt Biel mit ihrer «Mobilitätskarte» erreicht, die parallel zum Veloverkehrskonzept und zum Fusswegnetzplan entwickelt wurde und sich an die Bevölkerung richtet. Die Karte zeigt die Fahr- und Gehzeiten zwischen den zentralen Orten der Stadt sowie Empfehlungen zum rücksichtsvollen Miteinander.
 
 Plan der Gehzeiten in Biel (Karte: Stadt Bienne, 2023) 
Weitere Informationen
Weiterführende Links
- Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG)
 - Einführungsgesetz des Kantons Neuenburg zur Bundesgesetzgebung über Fuss- und Wanderwege (LI LCPR) 1989 (fr)
 - Umsetzung des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (FWG) im Bereich Fussverkehr, Fussverkehr Schweiz, ASTRA, 2024
 - Externe Effekte des Verkehrs 2021, ARE 2021
 - Leitfaden zum Nutzungsplan (PAL), Teil 2: Unterstützungsinstrumente – Thematische Hilfen zu Umwelt, Mobilität, Natur und Kulturerbe, Kanton Neuchâtel, 2020 (fr)
 - Strategie Mobilität 2030, Kanton Neuenburg (fr)
 - Gesetz zum Langsamverkehr, 2017, Kanton Neuenburg (fr)
 - Verfahren zur Revision des Nutzungsplans (PAL) von Val-de-Travers (fr)
 - Festival d’art en plein air, Môtiers (fr)
 - Promenade Jean-Jacques Rousseau, Môtiers (fr)
 - Erneuerung der Ortsdurchfahrt von Couvet (fr)
 - Mobilitätskarte, Stadt Bienne
 - Mobilservice Praxis Beispiel zum Handbuch Fusswegnetzplanung (2015)
 
Dokumente zum Download
Kontakt
Commune de Val-de-Travers
Dicastère du territoire, de l’énergie et de la mobilité
Service du territoire
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Grand Rue 37
CH-2108 Couvet
Tel. 032 886 43 63
Canton de Neuchâtel
Service de l’aménagement du territoire SAT
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Rue de Tivoli 5 Case postale
CH-2000 Neuchâtel
Tel. 032 889 47 76
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Agence Neuchâtel
Céline Delomenède
Rue du Crêt-Taconnet 12a
CH-2000 Neuchâtel
Tel. 032 854 20 79
 
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Verantwortlich für die Ausarbeitung dieses Praxis Beispiels:
Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrase 48
CH-8032 Zürich
Tel. 043 488 40 30 
 
Bildergalerie
 
 Der Fusswegnetzplan des Dorfes Fleurier gemäss FWG zeigt das bestehende und geplante Netz sowie die Problemstellen auf. Dabei wird unterschieden, ob ein Trottoir auf beiden oder nur auf einer Strassenseite vorhanden ist, sowie ob es sich um gemischt genut 
 
 Vor dem Fusswegnetzplan wird eine kommunale Hierarchie des kommunalen Fusswegnetzes erstellt. Diese unterscheidet zwischen einem Hauptnetz (rot), einem Neben- (orange) und einem touristischen Netz (grün). Ausserdem werden die von Schulkindern genutzten We 
 
 Der gesamte Fusswegnetzplan der neun Ortschaften der Gemeinde Val-de-Travers, der nach derselben Methodik erstellt wurde (Plan: Citec, 2024).  
 
 Auszug aus dem Analyseplan des Fusswegnetzes für die Ortschaft Buttes (600 Einwohnende). Der Ansatz zur Erstellung des Fusswegnetzplans lässt sich auch auf Dörfer mit mehreren hundert Einwohnenden anwenden (Plan: Citec, 2024).  
 
 Lücke zwischen zwei Trottoirs, Fleurier, Bahnübergang Righi / Place d’Armes: Fussgänger:innen, die entlang der Rue de la Place d’Armes gehen, können nicht zum Trottoir gelangen, da es keine Bahnüberquerung gibt. (Foto: sitn) 
 
 Problemstelle (P04.6), Fleurier, Kreuzung Rue de la Place d’Armes / RC10: An dieser breiten Kreuzung, die verschiedene Aktivitätszentren miteinander verbindet, gibt es keine Querungen für Fussgänger:innen. Das Fussverkehrsaufkommen ist gering. (Foto: sitn 
