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Sackgasse 2.0: Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr anzeigen

Erstellt am 04.04.2016

Sackgasse 2.0: Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr anzeigen (Bild: Fussverkehr Schweiz) Sackgasse 2.0: Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr anzeigen (Bild: Fussverkehr Schweiz)

Profil & Eckdaten

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Jährliche Betriebskosten

  • gering (bis Fr. 5'000.-)
0 5'000 20'000
  • gering (bis Fr. 5'000.-)

Investitionskosten

  • gering (bis Fr. 10'000.-)
0 10'000 50'000
  • gering (bis Fr. 10'000.-)

Raumtyp

  • Zentrum / Stadt
  • Agglomeration
  • Ländlich / Dorf

Gemeindegrösse

  • < 5'000 Einwohner
  • 5'000 - 10'000 Einwohner
  • 10'000 - 20'000 Einwohner
  • > 20'000 Einwohner

Das Signal Sackgasse beinhaltete bisher primär an den motorisierten Verkehr gerichtete Informationen, jedoch keine spezifischen für den Fuss- und Veloverkehr. Oft führen aber aus Sackgassen Wege weiter und bilden für den Fuss- und Veloverkehr attraktive Verbindungen abseits der befahrenen Strassen. Seit der per 1.1.2016 in Kraft gesetzten Revision der Signalisationsverordnung (SSV) ist es nun möglich, die Durchgängigkeit der Sackgasse nach Verkehrsmittel differenziert zu betrachten und zu signalisieren. Die Weiterführung für den Fuss- und Veloverkehr soll mit Symbolen angezeigt werden.

Pilotprojekt in drei Gemeinden

Im Rahmen eines Pilotprojekts im Auftrag des Bundesamtes für Strassen ASTRA untersuchte Fussverkehr Schweiz bereits 2004 in den Gemeinden Burgdorf, Biel und Scuol die Machbarkeit einer Sackgassensignalisation mit zusätzlichen Symbolen für den Fuss- und Veloverkehr. Alle Signaltafeln „4.09 Sackgasse“ wurden im gesamten Gemeindegebiet erhoben und bezüglich Weiterführung untersucht. Die Resultate zeigten einerseits, dass nur gerade 20 Prozent aller signalisierten auch Sackgassen für den Fuss- und den Veloverkehr waren; rund 25 Prozent waren für den Fussverkehr und 55 Prozent sowohl für den Fuss- als auch für den Veloverkehr durchgängig. Andererseits zeigte sich, dass die Bedeutung der Symbole von einer grossen Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden problemlos verstanden und eine ergänzende Signalisierung als sinnvoll eingestuft wurde.

Beschreibung

Hintergrund

Das Signal Sackgasse 4.09 ist ein Hinweissignal und dient der Information der Verkehrsteilnehmenden. Es zeigt auf, dass der Weg nicht weiterführt und lediglich zur Erschliessung einiger Liegenschaften dient. Die Information beschränkte sich bisher auf den motorisierten Verkehr. Eine Aussage, ob der Weg für den Fuss- oder allenfalls auch für den Veloverkehr weiterführt, existierte nicht. Einige Gemeinden haben diesen Mangel erkannt und – rechtlich korrekt – ergänzende Angaben auf einer Zusatztafel angebracht. Diese Zusatztafeln wurden jedoch nicht systematisch angewendet, so dass die Aussagekraft und Verlässlichkeit beschränkt war. Es gab auch keine einheitliche Regelung, wie die Ausnahmen auf der Zusatztafel angezeigt werden sollten. Text und Symbole wurden von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich verwendet.

Für das Problem der Sackgasse ohne Information für den Fuss- und Veloverkehr wurde auch in anderen europäischen Ländern nach Lösungen gesucht. Die International Federation of Pedestrians (IFP), der Dachverband der Fussgängerverbände, hat das Problem der „Dead End Signs“ aufgegriffen und eine Lösung vorgeschlagen. Sie fand in den letzten Jahren in verschiedenen Ländern Aufnahme in die Verkehrsregelung und konnte nun auch per 1.1.2016 in der Schweiz etabliert werden.

Eine Sackgasse für den motorisierten Verkehr ist nicht zwingend auch eine Sackgasse für den Fuss- und den Veloverkehr. (Grafik: Fussverkehr Schweiz) Eine Sackgasse für den motorisierten Verkehr ist nicht zwingend auch eine Sackgasse für den Fuss- und den Veloverkehr. (Grafik: Fussverkehr Schweiz)

Bei Sackgassen die Durchgängigkeit für den Fuss- und Veloverkehr mit Symbolen anzuzeigen, hat gegenüber einer Zusatztafel mit Text den Vorteil, dass sie unabhängig von der Sprache funktioniert und somit überall in der gleichen Art angewendet und verstanden werden kann.

Namentlich Ortsunkundigen können attraktive Verbindungen angeboten und Umwege erspart werden. Um eine verlässliche Information anbieten zu können, ist eine flächendeckende Umsetzung jeweils in der gesamten Gemeinde anzustreben. Mit dieser Massnahme, welche mit wenig Aufwand umgesetzt werden kann, wird nicht nur eine sinnvolle Information geboten. Sie unterstreicht auch die Wertschätzung, welche die Gemeinden dem Fuss- und dem Veloverkehr zukommen lassen.

Der Wortlaut der neuen Signalisationsverordnung (Art. 46 SSV, Abs. 3) lautet: „Das Signal ‹Sackgasse› (4.09) kennzeichnet eine Strasse, die nicht durchgehend befahrbar ist. Sofern am Ende der Strasse ein Weg für den Fuss- oder Radverkehr weiterführt, kann das Signal mit den entsprechenden Symbolen ergänzt werden (‹Sackgasse mit Ausnahmen›; 4.09.1).“

Angebot

Damit diejenigen Gemeinden, die ihre Sackgassen differenziert signalisieren möchten, nicht gezwungen sind, die ganzen Tafeln zu ersetzen, ist es möglich die Zusatzinformation (Symbol „Fussgänger“ oder/und „Velo“) mit dauerhaften Klebefolien auf die vorhandenen Signaltafeln anzubringen. Solche reflektierenden Klebefolien, welche die gleichen Eigenschaften haben, wie eine neue Tafel, können bei verschiedenen Herstellern kostengünstig bestellt werden. Die Erfahrungen damit sind gut. Die Folien, die im Rahmen des Pilotprojektes im Jahr 2004 angebracht wurden, sind auch nach 12 Jahren immer noch im Einsatz.

Fussverkehr Schweiz versucht mit zwei Angeboten die Gemeinden zu motivieren, die Signalisationsergänzung bei Sackgassen anzupassen:

  • Fussverkehr Schweiz hat qualitativ hochwertige Klebefolien produzieren lassen und vertreibt diese zum Selbstkostenpreis. Gemeinden können die entsprechende Anzahl an Folien bestellen.
  • Bei Bedarf unterstützt Fussverkehr Schweiz die Gemeinden zusätzlich bei der Analyse, welche Sackgassen für den Fuss- und Veloverkehr weiterführen und mit entsprechenden Symbolen ausgerüstet werden müssten.

Erfahrungen

Das Teilfahrverbot mit Ausnahmen erlaubt den Güterumschlag zu gewissen Zeiten. Die Strasse führt für den fahrenden Verkehr nicht weiter, für Fussgänger hingegen schon. (Bild: Fussverkehr Schweiz) Das Teilfahrverbot mit Ausnahmen erlaubt den Güterumschlag zu gewissen Zeiten. Die Strasse führt für den fahrenden Verkehr nicht weiter, für Fussgänger hingegen schon. (Bild: Fussverkehr Schweiz)

Die Erfahrungen aus der Pilotphase zeigen, dass die Massnahme einfach und rasch umgesetzt werden kann. Für 95 Prozent aller Fälle besteht eine klare und eindeutige Lösung. Es gibt aber auch Spezialfälle, bei denen diskutiert werden muss, ob eine einfache Ergänzung mit Symbolen ausreicht.

Einige Beispiele:

  • Ein Weg führt zwar weiter zu einer nächsten Quartierstrasse; diese endet aber ebenfalls als Sackgasse.
  • Die Weiterführung der Fuss-/Velowegverbindung erfolgt nicht erst am Ende der Sackgasse, sondern vorher.
  • Der Weg führt zwar weiter, aber nicht zum erwarteten Ziel (z.B. Bahnhof, Ortszentrum). In diesen Fällen kann allenfalls ergänzend mit Pfeilwegweisern das Ziel angezeigt werden.

Die Reaktionen der im Rahmen des Pilotprojekts befragten Personen waren durchwegs positiv. Sie haben die Neuerung auf Anhieb verstanden und die Signalisationsergänzung begrüsst.

Wirkung

Umwelt und Energie

Die neue Signalisationsmöglichkeit ist eine Massnahme zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs. Sie kann sowohl als Einzelmassnahme oder auch als Teilmassnahme im Rahmen eines Förderkonzeptes umgesetzt werden.

Durch die differenzierte Signalisierung der Durchgängigkeit von Sackgassen für Zufussgehende und Velofahrende wird das Fuss- und Velowegnetz besser erkennbar und somit attraktiver. Die Massnahme sensibilisiert die Bevölkerung für das eigene Mobilitätsverhalten und lädt zu einer Verhaltensänderung ein.

Gesellschaft

Mit der Kommunikation, welche Wege für den Fuss- und den Veloverkehr weiterführen, kann die Gemeinde zeigen, dass sie sich um die Anliegen des Fuss- und Veloverkehrs kümmert.

Wirtschaft

Die Signalergänzung mit Klebefolien ist wirtschaftlich günstig und ressourcensparend. Dem geringen Aufwand steht ein verhältnismässig grosser Gewinn gegenüber: Die positiven Wirkungen eines attraktiven Wegnetzes auf das Bewegungsverhalten können helfen, die Gesundheitskosten zu senken. Aktive Mobilität beansprucht im Gegensatz zum motorisierten Verkehr viel weniger Ressourcen wie Platz und Energie. Damit sinken die verkehrsbedingten Kosten sowohl für die öffentliche Hand als auch für Nutzerinnen und Nutzer.

Werkzeuge

Vorgehen

Die Gemeinden als Zielgruppe des Angebots können aus zwei Varianten auswählen:

  1. Das Grundangebot beschränkt sich auf die Lieferung von Klebefolien in bestellter Zahl und zusätzlich ein sogenannter Rakel, ein Hilfsmittel für die einfachere Applikation durch Mitarbeitende des Werkhofs.
  2. Das erweiterte Angebot umfasst die Aufnahme aller Sackgassen einer Gemeinde. Als Produkt erhält die Gemeinde eine Übersicht mit dem Standort aller Sackgassentafeln und einer Empfehlung für die jeweils zu treffende Massnahme sowie die benötigte Anzahl Klebefolien und ein Rakel für die Applikation durch Mitarbeitende des Werkhofs.

Finanzierung

Die Kosten für die Anpassung Signalisation von Sackgassen sind verhältnismässig gering:

  • Kosten pro Klebefolien < Fr. 10.00/Stk. zzgl. Versandkosten
  • Kosten für die Analyse der bestehenden Sackgassen je nach Gemeindegrösse

Marketing

Die Gemeinden werden über verschiedene Kommunikationskanäle auf das Angebot aufmerksam gemacht.

Infos

Weiterführende Links:

Kontaktadresse und Bezugsquelle:

Fussverkehr Schweiz
Thomas Schweizer / Pascal Regli
Klosbachstrasse 48
CH-8032 Zürich
Tel. 043 488 40 34

Fragen Sie auch die Vertreter von Mobilservice Praxis Ihres Kantons um Rat.

Verantwortlich für die Ausarbeitung dieses Praxis Beispiels:

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
CH-8032 Zürich
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