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Stadt Zürich publiziert Leitfaden mit Standards zum Fussverkehr

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Erstellt am 09.02.2021

Mehr als Verkehrsflächen - Strassen sind Stadt- und Lebensräume (Foto: Suzanne Schwiertz) Mehr als Verkehrsflächen - Strassen sind Stadt- und Lebensräume (Foto: Suzanne Schwiertz)

Zu Fuss gehen ist die grundlegendste Mobilitätsform. Jeder Weg beginnt mit einem Fussweg, der Fussverkehr braucht keine Hilfsmittel und ist unschlagbar effizient was Raumbedarf und CO2-Emissionen angeht. Darüber hinaus belebt zu Fuss gehen Strassenräume, bedingt dazu aber eine hohe Qualität dieser Räume.

Schweizer Städte haben aufgrund ihrer Kleinräumigkeit und Dichte ein grosses Potential für den Fussverkehr, dieser ist auch die Basis für die städtische Innenentwicklung und Verdichtung. In der Planung fristet der Fussverkehr aber oft ein Schattendasein und muss sich mit den Restflächen im Strassenraum begnügen. Die Stadt Zürich erarbeitet deshalb einen Leitfaden zu Standards für den Fussverkehr. Diese Planungshilfe beruht nicht nur auf den massgebenden technischen Vorgaben (VSS-Normen), sondern hat insbesondere auch sozial- und stadträumliche Überlegungen einbezogen. Letztere sind gerade im Kontext der zunehmenden Verdichtung urbaner Räume wesentlich für die Qualität und Funktionalität der Fussverkehrsflächen. Strassenräume sollen auf die Nutzer*innen ausgerichtet werden, die sich dort massgeblich zu Fuss bewegen (oder künftig bewegen sollen) und ihren Bedürfnisse entsprechend gestaltet werden. Dank einer umfassenden und vernetzten Sicht und Herangehensweise bei der Planung der Verkehrsinfrastrukturen will die Stadt Zürich ihre strategischen Ziele in Bezug auf Fussverkehr erreichen und ihrer Vision einer stadtverträglichen Mobilität näher kommen.

Der erste Teil des Leitfadens wurde Ende 2020 publiziert. Er definiert die minimal nötigen Trottoirbreiten in Abhängigkeit der Bedeutung des Strassenabschnitts, der Frequenzen, der Randnutzungen und des Betriebs der angrenzenden Fahrbahn. Er basiert auf der «Fussgängerverkehr – Grundnorm» (VSS-Norm SN 640 070) und dient der Sicherstellung der minimal nötigen Trottoirbreiten. Damit erfüllt er die gleiche Funktion wie die bereits bestehenden Vorgaben zur Dimensionierung von Fahrspuren für den öffentlichen Verkehr, den motorisierten Individualverkehr sowie den Veloverkehr. Ein zweiter Teil mit weiteren Themen wird im Laufe des Jahres 2021 erarbeitet und wird den Leitfaden vervollständigen.

Der Fussverkehr hat nicht nur im urbanen Kontext, sondern auch in Agglomerationen Potential. Ein kürzlich publiziertes SVI-Merkblatt zeigt auf, wie verschiedene Qualitäten der gebauten Umwelt das Fussverkehrspotenzial in Agglomerationen beeinflussen und der öffentliche Raum durch Aufenthaltsnutzung aktiviert werden kann.

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