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PRAXIS Beispiele

Auf Mobilservice PRAXIS finden Sie detaillierte Beschriebe, Umsetzungshilfen und Kontaktadressen zu zahlreichen Beispielen aus der Praxis. Diese richten sich vor allem an Gemeinden. PRAXIS Beispiele für Unternehmen und die DATENBANK für Unternehmensbeispiele finden Sie in der Rubrik PRAXIS UNTERNEHMEN.

 

   
Empfehlungen für Strassencafés und Geschäftsauslagen in Fussverkehrsbereichen
Erstellt am 06.04.2010, Aktualisiert am 06.04.2010
Übersicht Dokumente Beschreibung Profil Wirkung Werkzeuge Bildergalerie
Der öffentliche Raum gewinnt insbesondere in der wärmeren Jahreszeit zunehmend an Beliebtheit und damit auch an Bedeutung für Strassencafés und Geschäftsauslagen. Mehrere Städte und Gemeinden haben deshalb Richtlinien erarbeitet, welche die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raumes regeln.
Ziel solcher Richtlinien ist es konkret, einen genügend breiten und sicheren Durchgang und Sichtachsen für FussgängerInnen zu gewährleisten und das Ortsbild (insbesondere in Altstadtsituationen) zu bewahren, indem Bestimmungen zu Möblierungen (Tische, Stühle, Sonnenschirme etc.), Werbung und Begrünungen festgehalten sind. Mit einem einfach zugänglichen Leitfaden und einem niederschwelligen Beratungsangebot können Gemeinden einer unkontrollierten Ausbreitung von Strassencafés und Geschäftsauslagen im öffentlichen Raum vorbeugen und eine einheitliche Bewilligungspraxis gewährleisten, zum Vorteil der Gesuchsteller wie auch der Behörden.


Beispiel Stadt Zürich

Die Stadt Zürich verfügt bereits seit zehn Jahren über Richtlinien und einen Leitfaden zur Gestaltung von Boulevardcafés. Zielpublikum des Leitfadens sind interessierte Gastrobetriebe, welchen auf einfache und übersichtliche Weise aufgezeigt werden soll, was bei einem Gesuch zur Benützung des öffentlichen Grundes zu beachten ist. Unter Einbezug mehrerer Gastronomieverbände, der Stadtpolizei und weiteren Ämtern hat das Tiefbauamt den Leitfaden 2008 überarbeitet. Der Leitfaden liefert eine verbindliche und nachvollziehbare Grundlage für die Planung von Boulevardcafés auf öffentlichem Grund und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und den GastronomInnen. Darin sind Aspekte wie die Ausmessung von öffentlichen Durchgängen, Lage und Grösse von Mobiliar, sowie Schirme und Pflanzen konkret geregelt, um genügend Raum für den Fussverkehr zu gewährleisten und die Attraktivität des öffentlichen Raumes und das Ortsbild zu erhalten.
Seit dem Bundesgerichtentscheid zur obligatorischen Baubewilligung von Boulevardcafés 2008 wurde der Leitfaden mit Merkblatt zur vereinfachten Orientierung veröffentlicht. Die Fachgruppe Wirtschaft der Stadtpolizei Zürich bildet die Koordinationsstelle zwischen den zuständigen Akteure (GastronomInnen, Amt für Baubewilligung und weitere öffentliche Akteure). Sie berät InteressentInnen und begutachtet die Bewilligung für die Benützung des öffentlichen Grundes und das Baugesuch. Je nach Situation werden der zuständige Kreischef sowie die Feuerpolizei, das Tiefbauamt, die Dienstabteilung Verkehr oder die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich in das Verfahren einbezogen.