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PRAXIS Beispiele

Auf Mobilservice PRAXIS finden Sie detaillierte Beschriebe, Umsetzungshilfen und Kontaktadressen zu zahlreichen Beispielen aus der Praxis. Diese richten sich vor allem an Gemeinden. PRAXIS Beispiele für Unternehmen und die DATENBANK für Unternehmensbeispiele finden Sie in der Rubrik PRAXIS UNTERNEHMEN.

 

   
Zonen mit Tempobeschränkung
Erstellt am 17.08.2006, Aktualisiert am 16.12.2006
Übersicht Dokumente Beschreibung Profil Wirkung Werkzeuge Bildergalerie
Die Beruhigung des Verkehrs in Wohnquartieren, Dorf- und Stadtzentren bildet einen zentralen Bestandteil jeder kommunalen Verkehrsplanung. Sicherere Strassen für alle VerkehrsteilnehmerInnen, weniger Lärm, gestalterisch aufgewertete Strassenräume und eine angenehme Atmosphäre sorgen insgesamt für mehr Wohn- und Lebensqualität. Seit 2002 sind in der Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft, welche die Einführung von Tempo-30-Zonen erleichtern und neu die Begegnungszone (Fussgängervortritt und Tempo 20) ermöglichen. Die Regelung für die Einrichtung von Fussgängerzonen ist unverändert geblieben.

Beispiel für Tempo 30 Zonen

Tempo 30 Stadt Zürich
Die Einführung von Tempo 30-Zonen startete die Stadt Zürich 1993 und hat ihre Quartiere bis heute flächendeckend - ausser den Hauptverkehrsachsen - verkehrsberuhigt. Mit den Wirkungen ist die Stadtpolizei zufrieden, konnte doch sowohl die Schwere der Verletzungen bei Unfällen als auch die Zahl der verunfallten Kinder deutlich reduziert werden. Im Rahmen ihrer schweizweiten Pionierrolle für verkehrsberuhigte Zonen begleitet die Stadtpolizei Zürich die Entwicklung sehr intensiv und ist bestrebt, laufend Verbesserungen anzubringen. Zentral für die Verkehrsberuhigung sind im Rahmen des Gesamtkonzeptes zudem flankierende Massnahmen wie etwa die Regelung der Pendlerparkierung.

Beispiele für Begegnungszonen
Diese und weitere Beispiele finden Sie in einer Übersicht von Fussverkehr Schweiz.

Begegnungszonen in Wohnquartieren: Beispiel Bern
Insbesondere in Wohngebieten erfüllt der Strassenraum für Kinder eine wichtige Funktion. Er ist Spielraum und Ort für Begegnungen. Es ist für die körperliche und soziale Entwicklung von Kindern zentral, dass sie sich von Erwachsenen unbegleitet im Aussenraum aufhalten, spielen und Kontakte zu anderen Kindern knüpfen können.
In Wohnquartieren ist die Begegnungszone eine Fortsetzung der Wohnstrasse. Neu ist, dass das Verfahren gegenüber früher vereinfacht wurde und dass es keine Beschränkungen betreffend Grösse der Zone und Verkehrsaufkommen mehr gibt. Diese Vereinfachung hat einen Schub ausgelöst, der beispielsweise in Bern zu einer starken Zunahme von Begegnungszonen in Wohngebieten geführt hat.
Zu beachten ist bei der Einrichtung von Begegnungszonen in Wohnquartieren, dass Flächen zum Spielen mit Sorgfalt geplant werden. Dazu sind insbesondere Bereiche zu schaffen, die frei von parkierten Autos sind.
In Bern gibt es 36 Begegnungszonen in Wohnquartieren (Stand Juni 06). Mit einem einheitlichen Konzept werden die Begegnungszonen gestaltet. Dazu gehören neben den Eingangstoren auch grüne Markierungen (Füsse und Streifen). Sie verstärken den Aufenthaltscharakter des Strassenraumes für die Anwohnenden.

Begegnungszonen im Umkreis von Schulen: Beispiel Thayingen
In der Umgebung von Schulhäusern ist das Thema Verkehrssicherheit besonders aktuell. Kinder sollen ihren Schulweg selbständig zurücklegen können und das Schulhaus ohne Gefährdung erreichen können. Oft wird zu diesem Zweck eine Tempo-30 Zone signalisiert. Grundsätzlich können im Bereich von Schulen auch in Tempo-30 Zonen Fussgängerstreifen angebracht werden. Wenn aber der Schutz mit einzelnen Fussgängerstreifen nicht gewährleistet werden kann, weil beispielsweise keine Trottoirs vorhanden sind oder mehrere Querungsstellen dicht auf einander folgen, so bietet sich die Einrichtung einer Begegnungszone an. Damit kann die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden, und die FussgängerInnen haben auf der ganzen Fläche den Vortritt.
An der Reckenstrasse in Thayingen ist vor dem Schulhaus auf einer Länge von ca. 90 Metern eine Begegnungszone signalisiert.

Begegnungszonen auf Bahnhofsplätzen: Beispiel Genf
Nach dem tief greifenden Umbau des Bahnhofplatzes wurde heftig über das "richtige" Verkehrsregime vor dem Bahnhof Genf-Cornavin debattiert. Schliesslich war die Einrichtung einer Begegnungszone mehrheitsfähig. Den Taxis ist die Zufahrt erlaubt. Zudem müssen die aus dem unterirdischen Parkhaus ausfahrenden Autos den Platz am Rande queren. Auch die Trams fahren in diesem kurzen Bereich durch die Begegnungszone. Die Koexistenz zwischen Fussgängerinnen, Velofahrern, Taxis, Bussen, Trams und den aus dem Parkhaus ausfahrenden Autos funktioniert weitgehend ohne Probleme. Die Zahl der Unfälle konnte auf ein Drittel gesenkt werden.

Begegnungszonen in Geschäftsquartieren: Beispiel "Flanierzone" Burgdorf
Im Rahmen des Schweizer Energiesparprogramms Energie 2000 wurde im Jahr 1995 Burgdorf als Fussgänger- und Velomodellstadt der Deutschschweiz auserkoren. Im Bahnhofquartier richtete die Gemeinde daraufhin eine «Flanierzone» als Pilotprojekt ein. Ziel war es, zur Fussgängerzone eine Alternative zu entwickeln, die den FussgängerInnen unter angepasster Zulassung des motorisierten Verkehrs das «Flanieren» in attraktiver Geschäftsumgebung ermöglicht. Nach anfänglicher Skepsis und Kontroversen stiess der Versuch bei den Verkehrsteilnehmenden und auch bei den Gewerbetreibenden auf eine positive Resonanz. Er zeigte, dass nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in stark durchmischten, innerörtlichen Gebieten sichere und attraktive Verhältnisse für den Fussverkehr geschaffen und gleichzeitig der Fahrverkehr zugelassen werden können. Mit der Änderung der Signalisationsverordnung Ende 2001 wurden die Burgdorfer «Flanierzone» zur ersten Begegnungszone in der Schweiz.

Begegnungszonen in Altstadtsituationen: Beispiel Solothurn
Viele historische Städtchen haben ihre Zentrumsbereiche als Fussgängerzone ausgeschildert. Andere haben den motorisierten Verkehr mit (Teil-) Fahrverboten belegt oder aber es führt eine Zufahrt durch den Kern, die nicht unterbunden werden kann. Zudem muss auch der Anlieferverkehr gewährleistet werden können.
Mit dem Regime Begegnungszone kann in vielen Fällen den vielseitigen Anforderungen am Besten entsprochen werden. Besonders hervorzuheben sind die Situationen, wo sich (Teil-) Fahrverbote und Begegnungszonen überlagern. Gerade in Altstadtsituationen ist der zugelassene Anlieferverkehr zu gewissen Tageszeiten sehr dicht. Auch in diesen Zeiten muss ein funktionierendes stadtverträgliches Regime etabliert werden können.

Seit April 2006 ist die gesamte Altstadt Solothurns als Begegnungszone signalisiert. Je nach Tageszeit gelten jedoch nach wie vor Zufahrts- oder Durchfahrtsbeschränkungen. Die Begegnungszone hat sich als Instrument zur Förderung von belebten und attraktiven Innenstädten ausserordentlich bewährt. Im Fall der Begegnungszone Altstadt Solothurn wurden die zahlreichen Anliegen der verschiedenen Interessengruppen erfolgreich in ein einziges Konzept integriert.