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FRAGEN UND ANTWORTEN ZU MOBILSERVICE PRAXIS

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Wer steht hinter Mobilservice PRAXIS?
Mobilservice PRAXIS wurde vom Kanton Bern (beco Berner Wirtschaft) initiiert und für die schweizweite Verbreitung mit der seit 2000 bestehenden Internetplattform Mobilservice verknüpft. Mobilservice PRAXIS wird von einer wachsenden Anzahl von Kantonen unterstützt. Die Trägerschaft wird laufend ausgebaut: Trägerkantone
Wie funktioniert Mobilservice PRAXIS?
Mobilservice PRAXIS bietet Information und Beratung zu nachhaltigen und innovativen Mobilitätsangeboten und richtet sich an Gemeinden und Regionen, sowie Unternehmen aber auch an weitere Akteure. Interessierte können im Detail über einzelne, in der Praxis erprobte Beispiele informieren. Ein spezielles Beratungsangebot bietet Unterstützung für konkrete Umsetzungen.
Wer kann mich bei der Umsetzung der vorgestellten Beispiele unterstützen ?
In der Schweiz bestehen verschiedene Beratungsangebote im Bereich nachhaltiger Mobilität. Die Beratung im Rahmen von Mobilservice PRAXIS wird schrittweise aufgebaut. Zur Zeit bietet die Kantone Bern und Aargau im Rahmen eines Pilotversuches eine individuelle Impulsberatung an. Andere Kantone bieten Beratung in spezifischen Fällen.
Welches Spektrum deckt Mobilservice PRAXIS ab?
Mobilservice PRAXIS informiert Sie über Mobilitätsangebote und -lösungen, die in der Praxis erfolgreich erprobt sind, einen Beitrag an eine nachhaltigere Mobilität leisten (Wirtschafts-, Sozial- und Umweltverträglichkeit) sowie neuartig und innovativ sind. Strassenbauliche Massnahmen werden dagegen nicht abgedeckt. Dafür sind die kantonalen Fachstellen zuständig.
Können die vorgestellten Beispiele in jedem Fall umgesetzt werden?
Nein. Mobilservice PRAXIS bietet bei den einzelnen Beispielen jedoch unter "Profil" eine Übersicht, welche Lösung für welche Gemeinde (Grösse, Typ) geeignet ist, in welchen Bereichen sie wirksam sind und welche Kosten sie verursachen. Mobilservice PRAXIS stellt für verschiedenste Mobilitätsprobleme und Rahmenbedingungen Lösungen vor. Im Zweifelsfall kann eine Klärung durch die BeraterInnen von Mobilservice PRAXIS erfolgen.
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