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Ruftaxi

Erstellt am 05.07.2005
Aktualisiert am 05.02.2009

Profil & Eckdaten

zugeordnete Tags/Schlagwörter

  • Pendler
  • Gemeinden
  • Freizeit
  • ÖV

Jährliche Betriebskosten

  • gering (bis Fr. 5'000.-)
  • mittel (bis Fr. 20'000.-)
0 5'000 20'000
  • gering (bis Fr. 5'000.-)
  • mittel (bis Fr. 20'000.-)

Investitionskosten

  • gering (bis Fr. 10'000.-)
0 10'000 50'000
  • gering (bis Fr. 10'000.-)

Gemeindegrösse

  • < 5'000 Einwohner

Raumtyp

  • Ländlich / Dorf

Ruftaxi ist ein bedarfsorientiertes Angebot im öffentlichen Verkehr (öV). Zum Einsatz kommt es auf eher schwach frequentierten Strecken, oft in Randzeiten oder in dünn besiedelten Gebieten. Die Transportleistung kann im Vergleich zum normalen Linienbetrieb oft kostengünstiger erbracht werden und erfüllt die Transportbedürfnisse unter den gegebenen Umständen eher besser. Der Fahrgast muss die Fahrt telefonisch 30 bis 60 Minuten vorher bestellen. In der Regel wird zum normalen Bus-Tarif ein Zuschlag von zwei bis fünf Franken erhoben. In den meisten Fällen übernimmt die Gemeinde die Restkosten.

Beispiel Würenlingen (AG)

Die Gemeinde Würenlingen des Kantons Aargau liegt rund zwei Kilometer von der Bahnlinie Baden-Zurzach entfernt. Tagsüber ist das Dorf mit einer Buslinie an den nahen Bahnhof angebunden. Abends gibt es seit 1989 ein Ruftaxi, welches auf der ab 21 Uhr weder von Bahn noch Bus bedienten Strecke zwischen dem Bahnhof Siggenthal und Würenlingen die öV-Fahrgäste auf Voranmeldung nach Hause transportiert. Vor der Einführung des Ruftaxis wurden die fehlenden öV-Verbindungen von der Bahnstation bemängelt, worauf die Arbeitsgruppe öffentlicher Verkehr Abklärungen traf. Der Vergleich zwischen Ruftaxi-Betrieb und zusätzlichen Postautokursen ergab eine bedeutend kostengünstigere Lösung mit dem Ruftaxi.

Beschreibung

Hintergrund

Sogenannt bedarfsorientierte Angebote im öffentlichen Verkehr haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die besseren Angebote des öffentlichen Verkehrs bis in Randgebiete haben die Zahl der öV-Fahrgäste ansteigen lassen. An den Endhaltestellen oder bei Betriebseinstellung in Randzeiten ab Zwischenhaltestellen bleiben öfters öV-Kundinnen ohne weitere Verbindung zu ihrem Zielort stehen. Wegen knapper Finanzen sind Angebotserweiterungen in Randzeiten oder die örtliche Verlängerung des Linienbetriebs oft nicht finanzierbar. Das Ruftaxi kann dann eine Lösung sein. Diese Angebote sind flexibel buchbar, in dünn besiedelten Gebieten kann das Kosten-Nutzen-Verhältnis auch tagsüber besser sein als bei einem konventionellen Linienbetrieb, abends gewährleisten sie die öV-Erschliessung sowie die Personensicherheit. Je nach Bedürfnissen und örtlicher Situation eignet sich ein Tür-zu-Tür-Service oder eine Art Linienbetrieb besser. Grundlegende Unterschiede zum normalen Taxi sind in der Regel eingeschränkte Betriebszeiten, der Zustieg mehrerer Fahrgäste im Verlauf einer Fahrt sowie Umwegfahrten zum Einsammeln der Fahrgäste. Zudem wird von den Fahrgästen eine gewisse zeitliche Flexibilität bezüglich Abfahrts- und Ankunftszeiten verlangt.

Angebot

Der Fahrgast meldet seinen Fahrtwunsch spätestens 30 bis 60 Minuten vor der Fahrt bei der Ruftaxi-Telefonzentrale und teilt die gewünschte Abfahrts- und die Ankunftszeit mit. Die Telefonzentrale bestätigt dem Kunden die Reservation und gibt ihm die Abfahrtszeit und den Zustiegsort bekannt. Der Fahrgast wird entweder an der Haustüre oder an der vereinbarten Haltestelle abgeholt und zum Zielort gefahren. Unterwegs steigen möglicherweise weitere Fahrgäste ein. Innerhalb des Einsatzgebietes kann in der Regel ein beliebiger Zielort ausgewählt werden. Der Service kostet für die Fahrgäste zusätzlich zum normalen öV-Tarif (Einzelbillett oder Abonnement) einen Zuschlag zwischen zwei und fünf Franken pro Fahrt, in seltenen Fällen ist er zuschlagfrei.

Erfahrungen

Ruftaxi-Angebote sind in mehreren Gemeinden v.a. der Deutschschweiz bekannt.
Die Fahrgäste sind meistens mit dem Service sehr zufrieden. Das Preis-Leistungs-Verhältnis kann als fair bezeichnet werden. Der Kostendeckungsgrad beträgt etwa 25 bis 50 %. Im knapp einjährigen Versuchsbetrieb hatte das Ruftaxi von Würenlingen durchschnittlich 30 Fahrgäste pro Monat. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde der Ruftaxibetrieb in das Gemeindebudget aufgenommen und mit einem Betriebsvertrag (siehe Werkzeugkasten) zwischen Gemeinde und Taxiunternehmen gesichert. In den letzten fünf Jahren nutzten zwischen 700 und 1200 Personen jährlich das Ruftaxi. Seit neuestem steht für das Würenlinger Ruftaxi ein Taxiunternehmen unter Vertrag, welches mit Kompogas-Fahrzeugen fährt. Dank deren tiefen Betriebskosten und dem neu eingerichteten Taxistandplatz am Bahnhof Siggenthal kann die Gemeinde das Ruftaxi zu noch günstigeren Bedingungen als bisher anbieten.

Wirkung

Umwelt und Energie

Gemäss dem Bericht „Grobbeurteilung innovativer Mobilitätsprojekte“ (Infras 2003) konnte durch die Einführung des PubliCars durch PostautoSchweiz eine Reduktion des Energieverbrauchs von 1 MJ pro Fahrgast und Fahrt erzielt werden. Dies entspricht einer Emissionsreduktion pro Fahrgast und Fahrt von 70 g CO2.

Gesellschaft

Eine Gemeinde kann mit einem Ruftaxi-Angebot die Attraktivität der Gemeinde und des öffentlichen Verkehrs generell steigern. Damit kann unter Umständen auch ein Beitrag zur Strassenverkehrssicherheit im Freizeitverkehr und zur sozialen Sicherheit geleistet werden.

Wirtschaft

Die Kosten für öV-Angebote nach Bedarf sind in dünn besiedelten Gebieten und auf wenig frequentierten Abendkursen in der Regel deutlich tiefer als für Linienkurse. Gleichzeitig kann in diesen Fällen der Nutzen für die Fahrgäste gesteigert werden, da diese keine Rücksicht auf Fahrpläne nehmen müssen und praktisch von Tür zu Tür transportiert werden.

Werkzeuge

Vorgehen

Besteht das Bedürfnis nach einer Optimierung des öV-Angebotes in Randstunden, in dünn besiedelten Gebieten oder auf wenig frequentierten Linien, so kann folgendes Vorgehen empfohlen werden:

  1. Erarbeitung eines Angebotskonzeptes unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und des bestehenden öV-Angebotes (Achtung: auch Konzessionsansprüche klären)
  2. Abklärungen über Finanzierungsmöglichkeiten (Beiträge durch Sponsoring)
  3. Einholen von Offerten bei verschiedenen Taxiunternehmen
  4. Finanzierungsentscheid durch die Gemeindebehörde
  5. Betriebsvertrag zwischen Gemeinde und Taxiunternehmen (Beispiel Betriebsvertrag (pdf))
  6. Öffentlichkeitsarbeit
  7. Eventuell Versuchsbetrieb mit Wirkungsnachweis durchführen
  8. Bei Bedarf Anpassungen des Betriebs vornehmen

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Finanzierung

Ruftaxi-Angebote werden in der Regel nicht vom Kanton unterstützt, da die minimale Fahrgastzahl nicht erreicht wird. Das Ruftaxi-Angebot ist klar kostengünstiger, wenn in der Gemeinde bereits ein Taxistandplatz existiert. Muss das Taxi von ausserhalb anfahren, steigen die Kosten deutlich.
Richtgrössen für Ruftaxis mit Standplatz in der Gemeinde:

  • Kosten pro Fahrt: 10 bis 20 Fr.
  • Beitrag pro Gast 2 bis 5 Fr.
  • Kostendeckungsgrad: 25 bis 50 Prozent

Marketing

Neue Angebote im "öffentlichen Verkehr" sollten mit Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden. Ruftaxis helfen den öV-Fahrenden auch in Randzeiten oder von den Endhaltestellen bequem an ihr Ziel zu kommen. Ruftaxis können zusammen mit dem ordentlichen öV-Angebot auch für Autofahrer zur attraktiven Alternative werden, zum Beispiel um sich nach einem Fest nicht hinter das Steuer des eigenen Motorfahrzeugs klemmen zu müssen. Deshalb macht eine Werbekampagne Sinn, die über den Kreis der regelmässigen öV-Fahrgäste hinausreicht.

  • Medienmitteilungen: Das Ruftaxi-Angebot als attraktives und sicheres Verkehrsmittel bekannt machen.
  • Hinweise auf der gemeindeeigenen Internetseite.
  • Informationsmaterial (Plakate, Flyer) auf der Gemeindekanzlei und in Anschlagskästen sowie im Versand an Neuzuzüger bereitstellen (Beispiel Flyer Ruftaxi Musterdingen (pdf)).
  • Die Gemeinde kann Interessierten ein Schnupperbillet anbieten.
  • Im Kontakt mit Liegenschaftsverwaltungen, Immobilienhändlern und potentiellen Investoren soll frühzeitig über die Mobilitätsangebote vor Ort informiert werden.
  • Nach Möglichkeit Aufnahme der Angebote im Fahrplan  siehe Bsp. Würenlingen mit Ruftaxi im Fahrplanfeld 701.05

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Dokumente auf Französisch

Weitere Infos

Weitere Beispiele von Ruftaxi-Angeboten:

Auskunft zum Ruftaxi-Angebot in Würenlingen:

Gemeindeverwaltung Würenlingen
Arbeitsgruppe Öffentlicher Verkehr
Dorfstrasse 13
5303 Würenlingen
Tel: 056 297 15 15

Fragen Sie auch die Vertreter von Mobilservice PRAXIS Ihres Kantons um Rat.

Verantwortlich für die Ausarbeitung dieses Praxis-Beispiels:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Kanton Aargau, Abteilung Verkehr
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Tel. 062 835 33 30 

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